
Das katholische Bistum Hildesheim stellt sich einem Zivilprozess um die Zahlung von Schmerzensgeld an ein Missbrauchsopfer. (Symbolfoto)
Foto: Moritz Frankenberg
Streit um Schmerzensgeld
Bistum erwartet vom Zivilprozess Klärung bei Missbrauchsfall
In Hildesheim muss sich das Landgericht um die Schmerzensgeldforderung eines Missbrauchsopfers gegen das katholische Bistum kümmern. Auch der Bischof setzt auf eine Klärung durch das Gericht.
In dem juristischen Streit um eine Schmerzensgeldzahlung an ein Missbrauchsopfer hat das katholische Bistum Hildesheim die Abweisung der Klage beantragt. Eine entsprechende Klageerwiderung sei beim Landgericht Hildesheim eingereicht worden. Das Bistum könne keine Aussagen dazu machen, ob die Schilderungen des Opfers in der von ihm vorgetragenen Weise zutreffend seien, hieß es. Es sehe die Vorwürfe als verjährt an.
Streitfall Amtshaftung
Von dem Gerichtsverfahren erwarte das Bistum, dass für alle Beteiligten Klarheit, Objektivität und Transparenz für alle Beteiligten geschaffen werde, hieß es. Unter anderem gehe es auch um Fragen der Amtshaftung. Der beschuldigte Priester habe den Kläger in der Grundschule im Fach Religion unterrichtet. Wenn sich die mutmaßlichen Taten im schulischen oder privaten Bereich zugetragen haben sollten, sei nicht klar, ob die gesetzlichen Regeln für Amtshaftungsansprüche in diesem Fall anwendbar seien.
400.000 Euro Schmerzensgeld gefordert
Das Opfer, das zum Tatzeitpunkt jünger als 14 Jahre alt war, fordert vom Bistum Hildesheim ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 400.000 Euro. Außerdem soll das Bistum alle künftigen materiellen Schäden wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall oder Rentenverringerungen ersetzen.
Dem Betroffenen waren Leistungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Höhe von 50.000 Euro zuerkannt worden. Er hatte früheren Mitteilungen zufolge diese Zahlungen aber als eher bagatellisierend empfunden und will als schwerer Fall gewertet wissen, der eine Zahlung von mehr als 50.000 Euro bekommt.
Außergerichtliche Einigung abgelehnt
Der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer hatte vorausgegangene Versuche, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, bislang abgelehnt. In einem Interview hatte er im vergangenen Jahr eine solche Einigung als „Mauschelei“ bezeichnet. Bei einem außergerichtlichen Vergleich fehle eine unabhängige Instanz; diese sei im UKA-Verfahren gegeben.
Im Juni 2023 hatte das Kölner Landgericht einem Opfer 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Es handelte sich um einen Mann, der in den 1970er-Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht wurde. Das Kölner Urteil war die erste Gerichtsentscheidung dieser Art gewesen.