
Durch die Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes ist es einfacher, eine Geschlechts- und Namensänderung durchzuführen.
Foto: Matthias Bein
Bremerhaven und Region: Hohe Nachfrage nach Geschlechts- und Namensänderungen
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wurde die Änderung von Geschlechtseintrag und Namen einfacher. Besonders Niedersachsen und Bremen verzeichnen hohe Nachfragen.

Durch die Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes ist es einfacher, eine Geschlechts- und Namensänderung durchzuführen.
Foto: Matthias Bein
Hoher Andrang nach neuem Selbstbestimmungsgesetz
Seit November ermöglicht das neue Selbstbestimmungsgesetz eine vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens. In Niedersachsen haben bereits Hunderte diese Möglichkeit genutzt. In Hannover beispielsweise wurden bisher 317 Anträge gestellt, 181 davon sind bereits bearbeitet worden. Noch mehr Anträge gab es im Land Bremen. Hier wurden 337 Änderungen gemeldet, 187 Anträge wurde bereits bearbeitet. In Bremerhaven waren es 44 Anträge, von denen 26 bearbeitet wurden.
Hannover und Oldenburg als Zentren der Änderungen
Die Landeshauptstadt Hannover meldet zahlreiche Änderungen, darunter 121 Fälle, in denen der Eintrag von „männlich“ zu „weiblich“ oder umgekehrt geändert wurde. 38 Personen entschieden sich für den Eintrag „divers“, 22 verzichteten gänzlich auf einen Geschlechtseintrag. Auch in Oldenburg sei der Andrang anfangs besonders groß gewesen, so ein Sprecher der Stadt. In letzter Zeit sei die Nachfrage jedoch wieder gestiegen, was auch mit politischen Diskussionen zusammenhängt.
Politische Debatte über das Gesetz
Das Gesetz ist nicht unumstritten. Einige Parteien haben angekündigt, es nach der Bundestagswahl möglicherweise wieder abzuschaffen. Das sorgt offenbar für zusätzlichen Handlungsdruck bei Betroffenen. Die Vorschriften des vorherigen Transsexuellengesetzes wurden vom Bundesverfassungsgericht mehrfach als verfassungswidrig eingestuft, berichtet der NDR. Dieses verlangte bis 2011 noch geschlechtsangleichende Operationen und Sterilisationen, um Änderungen vornehmen zu können.
Beratungsbedarf steigt erheblich
Die Landesfachstelle Trans* in Hannover bewertet das neue Gesetz als „Meilenstein“. Robin Ivy Osterkamp betont, dass die Entkopplung der Änderungen von externen Gutachten und Gerichtsbeschlüssen ein wichtiger Fortschritt sei. Gleichzeitig nehme der Beratungsbedarf rund um das Thema Transgeschlechtlichkeit weiter zu. Osterkamp fordert daher mehr Beratungsangebote im ländlichen Raum, um den Bedürfnissen der Betroffenen besser gerecht zu werden. (feh)