Stimmzettel zur Bundestagswahl. Neben den Neuwahlen im Februar, hät der Monat noch weitere Änderungen bereit.

Am 23. Februar ist Bundestagswahl.

Foto: Uwe Anspach

Deutschland und die Welt

Bundestagswahl, weniger Arbeitstage und KI-Verbot: Das ändert sich im Februar

27. Januar 2025 // 09:00

Im Februar 2025 tritt nicht nur ein kleinerer Bundestag zusammen – auch KI-Anwendungen werden reguliert. Das ist aber nicht alles. Der Februar bringt noch weitere Änderungen mit sich.

Am Sonntag, 23. Februar, wird ein neuer Bundestag gewählt. Neben dem verkürzten Wahlkampf bringt der Monat einige weitere Änderungen, die das tägliche Leben vieler Bürgerinnen und Bürger beeinflussen werden. Von neuen KI-Regeln bis hin zu niedrigeren Vergütungen für Solarstrom – ein Überblick.

Bundestag schrumpft nach Neuwahlen

Mit der Wahl am 23. Februar tritt erstmals das neue Wahlrecht in Kraft. Dieses sieht eine feste Größe von 630 Sitzen im Bundestag vor. Anders als bisher werden keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vergeben. Ausschlaggebend für die Sitzverteilung ist allein das Ergebnis der Zweitstimmen. Das neue Wahlrecht soll das Parlament effizienter machen und für mehr Klarheit bei den Wahlen sorgen.

Höhere Einkommen für Beschäftigte der Länder

Beschäftigte der Bundesländer dürfen sich über höhere Gehälter freuen. Im Rahmen einer linearen Erhöhung steigen die Einkommen ab Februar um 5,5 Prozent. Für Auszubildende gibt es zusätzlich monatlich 50 Euro mehr. Damit reagiert die Politik auf die steigenden Lebenshaltungskosten und den anhaltenden Fachkräftemangel.

Photovoltaik: Einspeisevergütung wird gesenkt

Für Besitzer von Solaranlagen gibt es eine kleine, aber wichtige Änderung: Die Einspeisevergütung für Solarstrom wird zum 1. Februar 2025 erneut gesenkt. Die Kürzung beträgt ein Prozent und gilt für Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden. Die schrittweise Reduzierung der Vergütung soll den Markt weiter anpassen und Innovationen fördern.

Kurzer Februar - weniger Arbeitstage

Da 2025 kein Schaltjahr ist, entfällt der 29. Februar – und damit ein Arbeitstag. Laut Statistischem Bundesamt kommt es bundesweit zu einem leichten Rückgang der durchschnittlichen Arbeitstage auf 248,1, was 0,7 Tage weniger sind als im Vorjahr. Der 29. Februar wird nur in Schaltjahren eingefügt, um die Abweichung zwischen dem Kalenderjahr und der tatsächlichen Erdumrundung der Sonne auszugleichen.

Neue EU-Regelungen: Bestimmte KI-Anwendungen verboten

Ab dem 2. Februar tritt der „AI Act“ der Europäischen Union in Kraft. Dieser verbietet unter anderem Anwendungen, die Menschen nach bestimmten Merkmalen bewerten, wie es beim Social Scoring in China der Fall ist. Ziel ist es, den Schutz der Privatsphäre und der Menschenwürde in der digitalen Welt zu stärken.

GNTM: Neue Staffel läuft zweimal pro Woche auf ProSieben

Am 13. Februar startet Heidi Klum mit der 20. Staffel von „Germany‘s Next Topmodel“ auf ProSieben. Eine Neuerung sorgt für Aufsehen: Erstmals wird das Format zweimal wöchentlich ausgestrahlt. Dienstags treten männliche Models an, donnerstags die weiblichen. Damit geht die Show neue Wege, bleibt aber ihrem Erfolgsrezept treu. (dpa/fi)