
Wer vor einer Schule kifft, muss zukünftig mit einem teuren Bußgeld rechnen. Niedersachsen hat eine neue Verordnung in Kraft gesetzt, die Strafgelder bis 15.000 Euro vorsieht. (Symbolbild)
Neue Regeln, bis zu 15.000 Euro Strafe: Niedersachsen geht auf Kiffer los
Wer vor Schulen kifft oder mit Cannabis wirbt, riskiert jetzt drastische Strafen. Niedersachsen zieht die Zügel an – mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro. Wir zeigen, wo es richtig teuer wird.
Bußgeldkatalog für Cannabis in Niedersachsen: Wer kifft, riskiert hohe Strafen
In Niedersachsen gelten jetzt strengere Regeln beim Umgang mit Cannabis. Das Sozialministerium hat einen neuen Bußgeldkatalog für Cannabis veröffentlicht, der Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) mit teils empfindlichen Strafen belegt. Besonders der Konsum in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Sportplätzen kann teuer werden. Auch Werbung für Cannabis-Produkte ist jetzt ausdrücklich untersagt – mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro.
Gemeinden kontrollieren den Cannabis-Konsum vor Ort
Gleichzeitig werden die Gemeinden in Niedersachsen stärker in die Verantwortung genommen: Sie sollen die Einhaltung der neuen Vorschriften im öffentlichen Raum kontrollieren – etwa bei Verstößen gegen Konsumverbote oder unzulässige Werbung.
So teuer ist Kiffen in Niedersachsen ab sofort
Der neue Bußgeldkatalog für Cannabis unterscheidet je nach Art und Schwere des Verstoßes. Das sind die aktuellen Bußgeldrahmen:
- Besitz von 25 bis 30 g Cannabis außerhalb des Wohnsitzes → 250 bis 1.000 Euro (gilt für Blüten, blütennahe Blätter oder anderes Pflanzenmaterial – bezogen auf das Trockengewicht)
- Besitz von mehr als 50 bis zu 60 g Cannabis insgesamt → 50 bis 1.000 Euro (ebenfalls bezogen auf das Trockengewicht pflanzlicher Substanzen)
- Konsum von Cannabis außerhalb erlaubter Zonen (§ 5 Abs. 1 KCanG) → 20 bis 1.000 Euro (betrifft allgemeinen Konsum in der Öffentlichkeit)
- Kiffen in der Nähe von Schulen, Kitas, Spielplätzen (§ 5 Abs. 2 Satz 1) → 20 bis 500 Euro (Konsum in besonders geschützten Bereichen wird strenger geahndet)
- Werbung oder Sponsoring für Cannabis (§ 6 KCanG) → 150 bis 15.000 Euro (z. B. Plakate, Onlinewerbung, Events)
- Unzureichende Sicherung von Cannabis (§ 10 KCanG) → 50 bis 750 Euro (z. B. wenn Pflanzenmaterial nicht vor unbefugtem Zugriff geschützt ist)
Warum der Ort entscheidend ist
Auch wenn es überraschend wirkt: Der Besitz einer größeren Menge Cannabis kann mitunter günstiger ausfallen als der Besitz einer kleineren Menge im öffentlichen Raum. Grund dafür ist die Gewichtung im Bußgeldkatalog: Ort und Kontext des Besitzes werden höher bewertet als die reine Menge. Wer etwa 30 Gramm in einem Park bei sich trägt, zahlt mehr als jemand mit 60 Gramm zu Hause.
Kommunen als Cannabis-Kontrolleure
Die neue Verordnung überträgt vielen Gemeinden in Niedersachsen die Verantwortung, Verstöße zu ahnden – insbesondere beim Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit oder bei unerlaubter Werbung. Die Landesregierung verspricht sich davon eine effektivere Durchsetzung durch mehr Nähe zum Ort des Geschehens.
Was Städte nicht kontrollieren dürfen
Nicht alle Verstöße liegen im Aufgabenbereich der Städte und Gemeinden. Zuwiderhandlungen auf militärischen Flächen oder im Zusammenhang mit sogenannten Cannabis-Anbauvereinigungen fallen weiter unter die Zuständigkeit spezieller Landesbehörden wie der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Ziel: Jugendschutz und klare Regeln
Mit dem neuen Bußgeldkatalog verfolgt das Land mehrere Ziele: mehr Prävention, einheitliche Verwaltungspraxis und besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss jetzt nicht nur mit rechtlichen, sondern auch mit spürbaren finanziellen Konsequenzen rechnen.