
Für ihren Sohn nahm sie die Schuld auf sich. Ihre Falschaussage führt sie nun erneut vor das Landgericht Bremen.
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Der Fall Ekaterina: Schwiegermutter muss erneut vor Gericht
Die Mutter von Walter B. nahm die Tat ihres Sohnes während des Mordprozesses auf sich. Für die Falschaussage wurde sie zwar verurteilt, das Urteil wird jedoch nicht rechtskräftig.
Die Mutter des verurteilten Mörders Walter B. muss sich wegen einer Falschaussage voraussichtlich vor dem Bremer Landgericht verantworten. Die Frau war jüngst vor dem Bremerhavener Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden, zusätzlich sollte sie 8.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Doch das Urteil wird nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, wie die Sprecherin des Amtsgerichts sagte. Damit muss der Fall vor dem Landgericht neu verhandelt werden.
Frau getötet und Leiche zerteilt
Der Sohn der Frau wurde im Mai 2023 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte seine Ehefrau Ekaterina B. betäubt, erdrosselt und ihre Leiche zerteilt. Die Körperteile verstaute er in einem Reisekoffer und warf diesen in einen Fluss. Vor Gericht erklärte die Mutter des Angeklagten, sie habe ihre Schwiegertochter getötet, doch die Kammer glaubte ihr nicht - auch weil die Angaben widersprüchlich waren.
11 Monate Bewährungsstrafe
Wegen der falschen uneidlichen Aussage erging ein Strafbefehl gegen die Frau, später kam es zu einer Hauptverhandlung. Die Angeklagte räumte die Falschaussage ein und wurde vor dem Amtsgericht Bremerhaven zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. (dpa/akk)
Ob es ein weiteres Gerichtsverfahren gegen Mutter B. gibt, steht wegen gerichtlicher Fristen vermutlich in etwa zwei Monaten fest.