
Bahnreisende werden unter anderem bei Kabeldiebstählen, Notfällen im Zug oder Personen im Gleis nicht mehr entschädigt. Unwetter sollen von der neuen Regelung aber ausgenommen sein.
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EU-Verordnung: Bahn muss bei Verspätungen durch Notfälle nicht mehr zahlen
Bei Zugausfällen und Verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind.
Neue Verordnung in Kraft getreten
Das geht aus der neuen EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ hervor, die am Mittwoch in Kraft getreten ist. Bisher konnten Fahrgäste durch die Verordnung bei Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent und ab zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen.
Kulante Regelung bei Naturereignissen
Mit der Anpassung gibt es ab sofort Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt. Unter anderem werde künftig bei Kabeldiebstählen, Notfällen im Zug oder Personen im Gleis nicht mehr entschädigt, sagte DB-Marketing-Vorständin Stefanie Berk. „Gewöhnliche Unwetter sind explizit ausgenommen“, sagte Berk. Bei außergewöhnlichen Naturereignissen wie der Jahrhundertflut im Ahrtal im Sommer 2021 wolle man auch künftig kulante Regelungen treffen.
Entschädigung innerhalb von drei Monaten
Außerdem können Fahrgäste bei einer absehbaren Verspätung von mehr als einer Stunde auch auf den Zug eines anderen Anbieters umbuchen. Um Entschädigungen gültig zu machen, muss der Antrag künftig innerhalb von drei Monaten gestellt werden statt wie bisher innerhalb eines Jahres.