
Justizminister Buschmann schlägt vor, dass Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat geahndet wird.
Foto: Arno Burgi
Fahrerflucht künftig nur noch Ordnungswidrigkeit?
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat es ins Spiel gebracht: Sollte Fahrerflucht künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat geahndet werden? Experten sind darüber uneins.
Sollte Fahrerflucht künftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein? Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat diese Möglichkeit im vergangenen Jahr ins Spiel gebracht. Die Meinungen dazu gehen bei Fachleuten und Verbänden auseinander. Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar soll darüber vom 24. Januar an gesprochen werden.
„Die Zeit ist reif für eine Reform“, meint der Verkehrspräsident des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC), Gerhard Hillebrand. Denkbar wäre aus seiner Sicht eine straffreie Meldung eines Unfalls innerhalb von 48 Stunden. Das könne entweder bei der Polizei oder bei neu zu gründenden Meldestellen passieren. Letztere könnten Polizeistellen dann künftig Arbeit abnehmen.
Sachschäden online melden
Die Wartepflicht am Unfallort sei überholt. Entscheidend sei einzig und allein, dass der Geschädigte die nötigen Informationen zur Schadensregulierung erhalte.
Bundesjustizminister Buschmann hatte im Zuge einer Reform des Strafrechtes vorgeschlagen, dass Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat geahndet werden könne. Auf jeden Fall soll es nach derzeitigen Plänen künftig eine Möglichkeit geben, Sachschäden online zu melden, damit der Verursacher nicht mehr vor Ort auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeuges oder auf die Polizei warten muss. Derzeit kann eine Fahrerflucht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
„Unfallflüchtige haben etwas zu verbergen“
Gegner einer Entschärfung der Strafe sehen - anders als etwa der ADAC - die Gefahr, dass dadurch anderen Straftaten verschleiert werden könnten. „Wer bei einem Unfall flüchtet, hat oft etwas anderes zu verbergen“, meint der Leiter der Unfallforschung beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, Siegfried Brockmann. Künftig sei es dann etwa möglich, einen Unfall bei einer Trunkenheitsfahrt erst am Folgetag zu melden.
Dann könne der Alkohol im Blut nicht mehr nachgewiesen werden und man müsse sich nur für die milder bestrafte Fahrerflucht verantworten. Er bezweifele, dass das der Sicherheit im Straßenverkehr diene. Auch eine Entlastung der Polizei hält er für unwahrscheinlich, weil Unfallfluchten auch als Ordnungswidrigkeiten aufgeklärt werden müssten, wenn sich der Verursacher nicht melde.
Herabstufung völlig falsches Signal
„Die Aggressivität im Straßenverkehr nimmt nach Erkenntnissen unserer Unfallforschung immer mehr zu“, sagt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Anja Käfer-Rohrbach. Eine Herabstufung der Fahrerflucht sei daher das völlig falsche Signal. Es bestehe die Gefahr, dass weniger Unfälle gemeldet und Unfallopfer auf Schäden sitzenbleiben würden.