
Nach den Vorstellungen der drei Kläger soll der Verkauf von Verbrennungsmotoren ab 2030 untersagt werden.
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Gericht: Greenpeace-Klage gegen VW hat wenig Erfolgs-Chancen
In einem Klimaschutz-Prozess gegen Volkswagen hat das Landgericht Braunschweig den drei von Greenpeace unterstützen Klägern wenig Hoffnung gemacht.
Klage zulässig, aber vermutlich ohne Erfolg
Nach einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung sei die Klage zwar zulässig, dürfte aber wenig Chancen auf Erfolg haben, machte der Vorsitzende Richter am Dienstag, 10. Januar 2023, deutlich. In dem Zivilprozess wollen die drei Kläger unter anderem erreichen, dass dem Autobauer der Verkauf von Verbrennungsmotoren ab 2030 untersagt wird.
Argumentieren mit Grundrechten
Ein weiteres Ziel der Greenpeace-Geschäftsführer Roland Hipp und Martin Kaiser sowie der Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Mayer ist, VW bis 2030 zu einem um 65 Prozent verringerten CO2-Ausstoß gegenüber 2018 zu verpflichten. Für dieses Vorhaben gab es aber im Braunschweiger Gerichtssaal einen Dämpfer. Die Kläger, von denen nur Kaiser und Mayer zum Prozessauftakt kamen, argumentieren mit ihren Grundrechten.
Umweltschützer gegen Autobauer
Die Braunschweiger Zivilkammer erläuterte ihre vorläufige Einschätzung mit den geringen Erfolgsaussichten für die Kläger. „Hier ist die Besonderheit, dass sich Privatpersonen auf Klägerseite und ein privat handelndes Unternehmen auf Beklagtenseite gegenüberstehen“, sagte Gerichtssprecher Willers. In diesem Verhältnis hätten die Grundrechte eben keine unmittelbare Wirkung. (dpa)