Zum Themendienst-Bericht vom 30. September 2021: Pflegeschnitte von Hecken sind auch im Sommer erlaubt, aber für starke Rückschnitte muss man bis Herbst und Winter warten.

Wer im März noch die Hecken schneidet, riskiert hohe Bußgelder.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Deutschland und die Welt

Heckenschnitt-Verbot ab März: Hohe Bußgelder drohen

19. Februar 2025 // 11:20

Ab dem 1. März gilt ein bundesweites Verbot für den Heckenschnitt. Wer danach Hecken radikal kürzt, riskiert hohe Strafen.

Warum gilt das Schnittverbot?

Gartenbesitzer sollten sich beeilen, denn ab dem 1. März greift das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 39 Abs. 5). Bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze radikal zu kürzen oder auf den Stock zu setzen. Wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

Schutz für Vögel und Natur

Das Schnittverbot besteht seit 2010 und soll vor allem brütende Vögel schützen. In dieser Zeit ziehen viele Vogelarten in Hecken und Büschen ihre Jungen auf. Das Gesetz sorgt aber auch für mehr Privatsphäre in Wohngebieten, da dichte Hecken als natürlicher Sichtschutz erhalten bleiben.

Diese Ausnahmen gibt es

Nicht alle Rückschnitte sind verboten: Schonende Form- und Pflegeschnitte, die das Wachstum nicht stark beeinträchtigen, sind auch während des Verbotszeitraums erlaubt. Zudem dürfen Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, weiterhin radikal zurückgeschnitten oder gefällt werden – vorausgesetzt, es gibt keine kommunale Baumschutzsatzung, die dies untersagt.

Hohe Strafen bei Verstößen

Wer gegen das Schnittverbot verstößt, riskiert laut einer Mitteilung der ARAG Versicherung saftige Bußgelder. Je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes können Strafen von mehreren Hundert bis zu mehreren Tausend Euro verhängt werden. Hobbygärtner sollten sich daher an die Regelungen halten und größere Rückschnitte rechtzeitig erledigen. (feh)