Renke Havekost

Besondere Schwerpunkte der Tätigkeit von Herrn Havekost als Rechtsanwalt sind das Versicherungsrecht und das Erbrecht.

Foto: Ralf Masorat

Anzeige

Anwaltskanzlei Dr. Schmel

Ihr Experte für Versicherungsrecht: Renke Havekost

6. August 2022 // 08:00
Gesponsert von
Logo Dr. Schmel

Rechtsanwalt und Notar Renke Havekost studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück und absolvierte dort sowie in Speyer und Oldenburg seinen juristischen Vorbereitungsdienst. Seit 2001 arbeitet er seitdem eng mit dem Kanzleigründer Dr. Schmel in einem Team zusammen.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Besondere Schwerpunkte der Tätigkeit von Herrn Havekost als Rechtsanwalt sind das Versicherungsrecht und das Erbrecht. Deshalb wurde ihm nach Erwerb der erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse sowohl die Bezeichnung "Fachanwalt für Versicherungsrecht" als auch diejenige „Fachanwalt für Erbrecht“ verliehen.

Versicherungsanspruch

Versichert und dann bei einem Schaden trotzdem allein gelassen? Es sind gerade die besonders bedrohlichen Risiken, für die man eine Versicherung abschließt: Zur Absicherung der eigenen Familie im Todesfall, für den Fall der Berufsunfähigkeit, gegen die schweren Folgen eines Unfalls, und und und... - Muss dann die Versicherung in Anspruch genommen werden, sieht sich mancher einem Hagel von Vorwürfen und Ablehnungsgründen ausgesetzt, mit denen er nie gerechnet hätte. Hier heißt es ruhig Blut bewahren!

Häufige Einwendungen der Versicherungen

Die Einwendungen der Versicherungsgesellschaften sind vielfältig und verbergen sich oft hinter Fachbegriffen: Wegen „Obliegenheitsverletzungen“ oder „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen“ soll gar kein Vertrag bestehen, obwohl sie jahrelang Beiträge gezahlt haben. Unsere Rechtsanwälte zeigen Ihnen im Rahmen einer Beratung den richtigen Weg. Auf diesem lassen wir sie nicht allein und gehen mit Ihnen – wenn nötig – auch bis vor Gericht. So erreichen wir, dass Sie auf diesem für viele fremden Gebiet nicht die Übersicht verlieren.

Expertentipp:

  • Bewahren Sie die Policen Ihrer Versicherungen an einem zentralen Ort, gegebenenfalls einem Bankschließfach auf.
  • Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Angaben Ihre Versicherungsvertreters oder des Schadenregulierers, wenn diese von den Schriftstücken der Versicherung abweichen. Fragen die Ihnen die Versicherung schriftlich stellt, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten, auch wenn Ihnen jemand anderes sagt.
  • Verweigern Sie gegenüber der Versicherung nie Angaben oder Nachweise. Bevor Sie diese übersenden, können Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren. Wenn Sie die Übersendung generell ablehnen, kann dadurch der Versicherungsschutz wegfallen.
  • Dokumentieren Sie Sachschäden durch eine ausreichende Anzahl Lichtbilder. Sammeln Sie sämtliche Belege, die in einem Zusammenhang mit dem Schadensereignis stehen. Reichen Sie in der Hausratversicherung die Schadenaufstellung („Stehlgutliste“) nicht nur bei der Versicherung,sondern in Kopie auch bei der Polizei ein.
  • Bringen Sie zum Gespräch mit dem Rechtsanwalt den aktuellen Schriftwechsel mit der Versicherung, aber auch die Police und die dazugehörigen Versicherungsbedingungen mit.

Kontakt

Renke Havekost

Tel. 0471 95200 170

havekost@schmel.de

www.schmel.de