
Auch wenn die Haltung eines Hundes zwar eine Art soziale Unterstützung oder auch einen Familienersatz bieten kann, gibt es dafür vom Jobcenter kein Geld.
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Jobcenter zahlt nicht für Hunde
Wer sich einsam fühlt und zum Beispiel an einen Hund als Begleiter denkt, der bekommt für Kauf und Haltung dafür kein Geld vom Jobcenter.
Gehört nicht zum Existenzminimum
Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden. „Der Wunsch nach Tierhaltung begründet keinen Anspruch auf höhere Leistungen des Jobcenters“, teilte das Gericht mit. Ein Hund gehöre auch nicht zum Existenzminimum.
Tier diene als Familienersatz
Ein Langzeitarbeitsloser aus dem Rems-Murr-Kreis hatte vom Jobcenter Geld für Anschaffung und Haltung eines Hundes gefordert - auf Lebenszeit. Er brauche einen Begleithund „als soziale Unterstützung während und insbesondere nach der Corona-Pandemie, um die schweren Folgen sozialer und finanzieller Isolation zu kompensieren“, hatte er Mann laut LSG argumentiert. Außerdem sorge ein Hund für eine feste Tagesstruktur und diene ihm „als Familienersatz“. Das Tier ermögliche es zudem, soziale Kontakte zu knüpfen.
Bereits vor Sozialgericht gescheitert
Der Kläger erhält laut Gericht seit 2005 Arbeitslosengeld II, das früher Hartz IV und heute Bürgergeld genannt wird. Für den Kauf des Tieres gab er die Summe von 2000 Euro an, für die Haltung monatlich 200 Euro. Er war mit der Forderung auch bereits vor dem Sozialgericht Stuttgart gescheitert.
Kein Grund für besonderen Bedarf
Die Haltung eines Hundes könne zwar eine Art soziale Unterstützung oder auch einen Familienersatz bieten, erklärte das LSG. Allein dies begründe aber „keinen unabweisbaren, besonderen Bedarf“, wie es hieß. Ohne eigenen Hund könnten dennoch soziale Kontakte geknüpft und gepflegt werden.