
Kosmetikstudios müssen nach der gültigen Corona-Verordnung im November schließen.
Foto: Frank Molter/dpa
Land Bremen: Kosmetikerin scheitert vor Gericht
Das Verwaltungsgericht Bremen hat den Eilantrag der Betreiberin eines Kosmetikstudios gegen die vorübergehende Schließung ihres Studios abgelehnt.
Schutz- und Hygienekonzept
Die Klägerin berief sich auf ein von ihr erstelltes Schutz- und Hygienekonzept sowie eine ungerechtfertigte Privilegierung insbesondere von Friseurbetrieben, die nach der aktuellen Coronaverordnung weiterhin ihre Dienstleistungen anbieten dürfen.
Grundrechte nicht verletzt
Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass die Antragstellerin durch die vorübergehende Schließung ihres Kosmetikstudios „nicht in unverhältnismäßiger Weise in ihren Grundrechten verletzt“ sei. Aufgrund der zuletzt drastisch gestiegenen Infektionszahlen sei die Schließung ein „angemessenes und erforderliches Mittel“, um die Weiterverbreitung des Coronavirus zu reduzieren.
Land Bremen: Kosmetikerin scheitert vor Gericht Das Verwaltungsgericht Bremen hat den Eilantrag der Betreiberin eines Kosmetikstudios gegen die vorübergehende Schließung ihres Studios abgelehnt. Aufgrund der zuletzt drastisch gestiegenen Infektionszahlen sei die Schließung ein „angemessenes und erforderliches Mittel“.