
Am Landgericht Verden ist das Strafverfahren gegen einen ehemaligen Rotenburger Chefarzt gegen eine Zahlung vorläufig eingestellt worden.
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Tod eines Jungen: Ex-Chefarzt muss 100.000 Euro zahlen
Gegen Zahlung von 100.000 Euro hat das Landgericht Verden das Verfahren gegen einen ehemaligen Rotenburger Chefarzt wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.
Junge starb an Hirnblutung
Der 53-Jährige muss 40.000 Euro an die Familie und 60.000 Euro an die Landeskasse zahlen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der ehemalige Rotenburger Chefarzt stand seit Anfang Juni vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, 2018 als „Chefarzt im Hintergrunddienst“ in einer Rotenburger Klinik die notwendige Behandlung nach einem Fahrradsturz nicht angeordnet zu haben. Der Junge starb einen Tag nach dem Unfall an einer Hirnblutung.
Falsche Diagnose gestellt
Der behandelnde Arzt hatte eine Gehirnerschütterung diagnostiziert. Tatsächlich hatte der Jugendliche einen Schädelbasisbruch erlitten. Mit dem Fall waren drei Ärzte betraut gewesen, der Chefarzt hatte Rufbereitschaft und wurde telefonisch über das Vorgehen informiert.
Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Die Staatsanwaltschaft hatte alle drei Mediziner wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Gegen einen Arzt wurde das Verfahren gegen Zahlung von 12.000 Euro eingestellt, ein anderer starb. Für die Einstellung des Verfahrens gegen den ehemaligen Chefarzt hatte die Staatsanwaltschaft 25.000 Euro gefordert.
Angeklagter lässt sich auf Zahlung ein
Es kam zu keiner Einigung und damit zur Eröffnung des Prozesses. Nach einer Vermögensermittlung während des Prozesses lautete die Forderung der Anklagebehörde schließlich bei 100.000 Euro, auf die sich der Angeklagte schließlich einließ.