
Eine Frau sitzt in einer Spielhalle vor einem Automatenspiel.
Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild
Glücksspiele
Viele Bremer Spielhallen bekommen keine Betriebserlaubnis
Vor einem Jahr hatte der Bremer Senat verschärfte Abstandsregeln für Wettbüros und Spielhallen beschlossen - aus Gründen der Suchtprävention. Nun tritt die neue Regelung in Kraft.
Ab 1. Juli gelten im Land Bremen verschärfte Abstandsregeln für Wettbüros und Spielhallen. Sie müssen mindestens 500 Meter voneinander entfernt sein, wie das Innenressort mitteilte. Dasselbe gelte für den Abstand zu Schulen. Die verschärften Regeln würden dazu beitragen, „dass sich die Konzentration von Spielstätten gerade auch in benachteiligten Stadtteilen auf ein Minimum reduzieren wird“, sagte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Die Anzahl der Glücksspielstätten zu verringern, sei ein wichtiger Beitrag zur Suchtprävention. Bislang galt überwiegend ein Abstand von lediglich mindestens 250 Metern.
Nach Angaben des Wirtschaftsressorts könnten langfristig rund 90 von rund 120 Spielhallen allein in der Stadt Bremen keine neue Betriebserlaubnis erhalten. Ab dem 1. Juli würden jedoch erst einmal die meisten Spielstätten weiter geduldet, da deren Anträge auf einen Weiterbetrieb noch nicht bearbeitet worden seien, sagte eine Sprecherin. Zudem laufen den Angaben zufolge noch mehr als 50 Klageverfahren gegen ablehnende Betriebserlaubnisse.
Für die Wettbüros ist das Innenressort zuständig. Dieses hat eigenen Angaben zufolge bereits wegen fehlender Mindestabstände 16 sogenannte Versagungsbescheide an Betreiber in Bremen geschickt. Sollten sie nach dem 1. Juli ihre Einrichtungen dennoch öffnen, machten sie sich strafbar, sagte eine Sprecherin. Einige Betreiber hätten bereits angekündigt, gegen die Bescheide zu klagen.