Gerade im Dezember wird fleißig geshoppt. Die Freude des Bestellens hat am Zoll dann oftmals ein Ende,

Gerade im Dezember wird fleißig geshoppt. Die Freude des Bestellens hat am Zoll dann oftmals ein Ende,

Foto: Patrick Pleul

Deutschland und die Welt

Zoll und Einfuhr: Das gilt beim Onlineshopping zu beachten

4. Dezember 2024 // 14:15

Bestellungen aus Drittstaaten können zusätzliche Kosten durch Zölle und Steuern verursachen. Auch Fälschungen und Importverbote sind problematisch.

Mit dem Start der Weihnachtsshopping-Saison, eingeläutet durch den Black Friday Ende November, sind Paketdienste im Dauereinsatz. Was viele Käufer vergessen: Pakete aus Nicht-EU-Ländern unterliegen den Regelungen des Zolls, was zusätzliche Kosten und Auflagen bedeuten kann.

Zölle und Steuern bei Drittstaaten-Bestellungen

Wird eine Bestellung aus einem Drittland, wie den USA oder China, geliefert, können Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Diese beträgt je nach Warenkategorie 19 % oder 7 %. Liegt der Warenwert über 150 Euro, kommen zusätzliche Zölle hinzu. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol oder Tabak gelten außerdem besondere Regelungen.

Fehlen wichtige Informationen zur Zollabwicklung, kontaktiert beispielsweise die Deutsche Post AG den Empfänger oder leitet die Sendung an das zuständige Zollamt weiter. Verbraucher können den Prozess mithilfe des Online-Portals „Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen“ (IPK) vereinfachen.

Tipps für reibungslosen Paketempfang

Um Ärger und Kosten zu vermeiden, sollten Käufer vor einer Bestellung aus dem Ausland die Regelungen unter zoll.de prüfen. Dort gibt es auch den praktischen Chatbot „TinA“, der Fragen zur Einfuhr klärt. (pm/akk)