Facebook, Instagram und WhatsApp

Trotz verpasster Frist am Sonntag können Facebook- und Instagram-Nutzer ihre Inhalte noch vor dem KI-Training schützen.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Netzwelt

Instagram, WhatsApp und Facebook: So stoppt ihr die KI-Nutzung eurer Inhalte

27. Mai 2025 // 13:00

Seit Montag, 26. Mai, darf Meta sämtliche öffentlichen Beiträge volljähriger Nutzer auf Facebook und Instagram für das Training seiner Künstlichen Intelligenz verwenden – sofern kein Widerspruch bis Sonntag eingegangen wurde.

Die Entscheidung betrifft auch die Region rund um Bremerhaven, denn die Frist galt europaweit. Inhalte wie Fotos, Videos, Kommentare oder Bewertungen sind seither potenziell Teil von Metas KI-Training.

Frist verpasst? Zukünftige Beiträge noch schützen

Wer die vom Konzern gesetzte Frist bis zum 26. Mai verpasst hat, muss sich nicht völlig geschlagen geben. Ein Widerspruch gegen die KI-Nutzung ist weiterhin möglich – allerdings nur für Beiträge, die ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs veröffentlicht werden. Frühere Inhalte bleiben bei fehlendem rechtzeitigem Einspruch im Trainingspool.

So funktioniert der Widerspruch bei Meta

Der Widerspruch kann online über ein Formular bei Facebook oder Instagram eingelegt werden. Voraussetzung ist ein aktiver Account sowie die Angabe der zugehörigen E-Mail-Adresse. Nach dem Absenden erhalten Nutzer eine Bestätigung per Mail. Eine Begründung ist nicht nötig – das Freitextfeld kann leer bleiben.

WhatsApp nicht betroffen – Gericht erlaubt KI-Nutzung

Wichtig: Persönliche Chats bei WhatsApp sind von der Regelung ausgeschlossen, hier besteht keine Widerspruchsmöglichkeit. Ein Eilverfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta blieb zudem erfolglos. Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass das KI-Training mit öffentlich geteilten Nutzerinhalten rechtlich zulässig ist (Az. 15 UKl 2/25). (dpa/kh)