
Den Netflix-Account teilen ist eine beliebte Praxis bei Nutzerinnen und Nutzern - der Konzern geht jetzt dagegen vor.
Foto: AP/Gene J. Puskar
Netflix nimmt jetzt Geld fürs Account-Teilen
Lange tolerierte Netflix das Teilen von Passwörtern zwischen Nutzern - doch das ist jetzt vorbei. Seit heute sind dafür Extrakosten fällig.
Netflix hofft auf höhere Einnahmen
Für Netflix-Nutzer in Deutschland, die einen Account über einen Haushalt hinaus teilen, wird es ernst. Der Streaming-Riese wies seine Kunden am Dienstag darauf hin, dass er dafür bald zusätzliches Geld verlangen wird. Und zwei Tage später ist es auch schon so weit: Für eine Person, die nicht mit dem zahlenden Account-Inhaber unter einem Dach wohnt, werden 4,99 Euro im Monat fällig. Netflix erhofft sich davon höhere Einnahmen.

Diese Meldung taucht seit heute bei Nutzern und Nutzerinnen auf.
Foto: Gallas
Gemeinsamer Internet-Anschluss wichtig
Laut Netflix sollen Nutzer aus einem Haushalt auf den gemeinsamen Account weiter problemlos unterwegs oder auf Reisen zugreifen können. Als einen „Netflix-Haushalt“ bezeichnet der Dienst eine Ansammlung von Geräten, die dort ins Internet gehen, wo man sich meist Netflix ansehe. Wird über ein TV-Gerät geschaut, ordnet Netflix alle Geräte an derselben Internet-Verbindung automatisch einem Haushalt zu. Der gemeinsame Internet-Anschluss scheint damit ein zentrales Merkmal zu sein. Netflix erfasse IP-Adressen, aber kein GPS-Daten, hieß es.
Warnung vor Account-Sperre
Wie schnell Netflix nun durchgreifen wird, blieb zunächst offen. Entdeckte Nutzer mit einem fremden Account sollen zunächst gewarnt werden, dass ihr Zugang bald gesperrt wird. Im 17,99 Euro teuren Premium-Account können Kunden für bis zu zwei „Extra-Mitglieder“ bezahlen. Im Standard-Account, der 12,99 Euro im Monat kostet, ist nur ein zusätzlicher Platz vorgesehen. Beim Basis-Account für 7,99 Euro geht das gar nicht. Mit 4,99 Euro ist eine Erweiterung in Deutschland genauso teuer wie das günstigste Netflix-Abo, bei dem der Dienst mit Werbeanzeigen genutzt werden kann. Weiteres Detail: Der Zusatz-Account kann nur im Land des zahlenden Account-Nutzers aktiviert werden. (dpa)