
Viele Coronaregeln sind gefallen, doch einige werden im Bundesland Bremen verlängert.
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Bremen verlängert Coronamaßnahmen bis Ende Mai
Das Bundesland Bremen hat einige Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus verlängert: Bis zum 29. Mai sollen sie gelten.
Schutzmaßnahmen bis zum 29. Mai
Der Bremer Senat hat sich auf eine Verlängerung der Corona-Basisschutzmaßnahmen bis Ende Mai geeinigt. Vorgesehen ist, dass die Schutzmaßnahmen bis zum 29. Mai in Kraft bleiben. Allerdings gibt es in paar Änderungen.
Testpflicht an Schulen entfällt
So entfällt schon ab dem 1. Mai die Testpflicht an Schulen. Außerdem wird die Maskenpflicht angepasst: Personen ab 14 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen eienr Maske nur durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske des Standards „KN95/N95“ beim Betreten von Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Isolationsdauer für Infizierte wird von sieben auf fünf Tage verkürzt, sofern sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können.
Einige Regeln bleiben bestehen
Die Maskenpflicht in diversen Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen sowie im öffentlichen Personenverkehr und in Obdachlosenunterkünften gilt ab dem 1. Mai weiterhin. Außerdem gilt eine Testpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Justizvollzugsanstalten. Weiterhin gilt eine Testpflicht in Kindertagesstätten. Das teilte die Pressestelle des Senats am Dienstag mit.