
Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken.
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Drogenbeauftragter: Bier und Wein erst ab 18
Der Drogen-Beauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, plädiert für eine Neuregelung beim Verkauf von Bier oder Wein an junge Menschen.
„Begleitetes Trinken - das geht so gar nicht“
„Für mich sprechen viele medizinische Argumente dafür, das Erwerbsalter für Bier, Wein und Schaumwein auf 18 Jahre zu erhöhen“, sagte der SPD-Politiker. „Was politisch möglich ist, werden wir sehen. Was jedenfalls so gar nicht geht, ist das sogenannte begleitete Trinken.“ Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken.
Werbung für Alkohol und Tabak einschränken
Der Drogenbeauftragte sagte, für Alkohol und Tabak dürfe nicht geworben werden. Es sei „erforderlich, die Werbemöglichkeiten für Alkohol und Tabak ganz deutlich zu beschränken. Auch die Werbung für Glücksspiel halte ich für unangebracht.“ Hier liege „die Verantwortung allerdings nicht beim Bund, sondern den Ländern“. Über die kontrollierte Abgabe von Cannabis hinaus forderte Blienert eine „Neuausrichtung der Drogenpolitik“. Im Mittelpunkt solle „die Gesundheit stehen, nicht das Strafrecht“. (dpa/znn)