
Aufgrund der Preissteigerungen vor allem für Nahrungsmittel untergrabe der bisherige Betrag die Menschenwürde, begründet der Antragsteller. (Symbolfoto)
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Eilantrag auf höhere Sozialhilfeleistung wegen Inflation abgelehnt
Ein Sozialhilfeempfänger aus Göttingen stellte wegen steigender Kosten einen Eilantrag auf eine Erhöhung der Regelleistung - ohne Erfolg.
620 Euro statt 449 Euro
Zu seiner Altersrente bezieht der Mann ergänzende Grundsicherungsleistungen. Neben den Unterkunfts- und Heizkosten belief sich der gesetzliche Regelbedarf auf 449 Euro. Bei Gericht stellte der Sozialhilfeempfänger aus Göttingen einen Eilantrag auf eine Erhöhung der Regelleistung auf 620 Euro.
„Untergrabe die Menschenwürde“
Zur Begründung berief er sich auf die exorbitant gestiegene Inflationsrate. Aufgrund der Preissteigerungen vor allem für Nahrungsmittel sei der Betrag evident unzureichend und untergrabe die Menschenwürde. Die bisherigen gesetzgeberischen Entlastungsmaßnahmen seien nicht ausreichend.
Eilantrag vom Gericht abgelehnt
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat den Eilantrag abgelehnt. Die Konkretisierung grundrechtlicher Leistungsansprüche sei ausschließlich dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten. Die Fachgerichte seien nicht befugt, einem Antragsteller unmittelbar aus dem Grundgesetz höhere Leistungen im Eilverfahren zuzusprechen.