
Die Höchstdauer der in der Strafprozessordnung festgeschriebenen Unterbrechung aufgrund coronabedingter Quarantäne einzelner Verfahrensbeteiligter kann oft nicht mehr eingehalten werden.
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Gerichtsprozesse gefährdet? Justizsenatorin hat Bedenken wegen Corona
Bremens Justizsenatorin Claudia Schilling hat die Wiedereinführung einer Corona-Ausnahmeregelung für Gerichtsprozesse gefordert.
Corona bedingte Vorschrift
Die im Zuge der Pandemie eingeführte Vorschrift (§ 10 EGStPO) ermöglicht längere Prozessunterbrechungen, sie wurde aber zum 30. Juni dieses Jahres wieder aufgehoben. «Angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen drohen ohne diese Ausnahmeregelung zunehmend mehr Hauptverhandlungen zu platzen und müssen von neuem begonnen werden», sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch.
Opferschutz steht im Fokus
Dies sei insbesondere Opfern, die dann eventuell noch einmal aussagen müssten, nicht zuzumuten. Außerdem könnten Angeklagte, die aus gutem Grund in Untersuchungshaft sitzen, wieder auf freien Fuß kommen.
Für Wiedereinführung
Schilling machte sich in einem Schreiben an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) für die Wiedereinführung der entsprechenden Vorschrift stark. Allein in Bremen drohten inzwischen drei Verfahren zu platzen, weil die Höchstdauer der in der Strafprozessordnung festgeschriebenen Unterbrechung aufgrund coronabedingter Quarantäne einzelner Verfahrensbeteiligter nicht mehr eingehalten werden könne. Dabei handele es sich um zwei Encrochat-Verfahren - über den verschlüsselten Messengerdienst wurden Drogengeschäfte in großem Stil abgewickelt. (dpa/com)