
Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
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Kabinett beschließt Selbstbestimmungsgesetz
Menschen, die sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren, sollen den Eintrag dazu künftig im Standesamt ändern können.
Selbstbestimmungsgesetz beschlossen
Wer sich nicht mit seinem Geschlechtseintrag identifiziert, muss bislang in einem langwierigen und kostspieligen Verfahren den entsprechenden Eintrag ändern lassen. Die Bundesregierung hat daher heute (Mittwoch) das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. „Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das gilt auch für die Geschlechter“, sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) in Berlin.
Vornamen beim Standesamt ändern
Künftig soll jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
Altes Gesetz gilt als verfassungswidrig
Bislang galt das sogenannte Transsexuellengesetz. Viele Transmenschen empfinden dieses als demütigend. Das Gesetz sieht vor, dass Betroffene Vornamen und Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern dürfen. Das Verfahren ist langwierig und teuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach wesentliche Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. (dpa)