
Das Verbot von Bordellbetrieb ist nicht mehr rechtmäßig.
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Niedersachsen: Coronabedingtes Verbot von Prostitution gekippt
Das pandemiebedingte Verbot von Prostitution in Niedersachsen ist vom Oberverwaltungsgericht gekippt worden.
Beschränkungen wie beim Friseur
Bei der Ausübung der Prostitution und entsprechender Dienstleistungen seien lediglich die Beschränkungen zu beachten, die für alle sogenannten körpernahen Dienstleistungen gelten - also etwa für Friseure oder Kosmetikstudios. Dies teilte das Gericht am Dienstag in Lüneburg mit. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Eilantrag gestellt
Der Betreiber einer Prostitutionsstätte hatte sich in einem Normenkontroll-Eilantrag gegen das Verbot gewandt und geltend gemacht, dass es sich um keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme mehr handele. Zudem liege ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vor. (dpa/znn)