
In Corona-Zeiten gilt erweiterter Mieterschutz, die Ansprüche sind aber nicht unbegrenzt.
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Urteil: In Corona-Zeiten gilt erweiterter Mieterschutz
Mit zwei Beschlüssen hat das Sozialgericht Niedersachsen-Bremen Rechtsstreits zwischen Hartz-IV-Empfängern und Jobcentern wegen Corona entschieden.
Erweiterter Mieterschutz
In Corona-Zeiten gilt erweiterter Mieterschutz, aber nicht unbegrenzt. Laut Urteil dürfen Hartz-IV-Empfänger in eine zu teure Wohnung ziehen, dennoch muss das Jobcenter vorübergehend die Kosten tragen. Anspruch nicht grenzenlos
Laut Sozialschutzpaket werde erst einmal nicht geprüft, ob die Miete angemessen sei, weil niemand wegen Corona seine Wohnung verlieren solle. Ferner entschied das Gericht, dass die im Corona-Sozialschutzpaket ausgesetzte Anspruchsprüfung nicht grenzenlos gilt.