
Die Gasempfangsstation der Ostseepipeline Nord Stream 1 und der Übernahmestation der Ferngasleitung OPAL (Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung) sind im Industriegebiet von Lubmin zu sehen.
Foto: Stefan Sauer/dpa
Vorsorge stärken: Habeck verkündet neues Paket zum Energiesparen
Zwar fließt wieder Gas aus Russland, doch es ist weniger als möglich. Die Bundesregierung reagiert. Dazu gehören strengere Vorschriften für den Füllstand der Gasspeicher - und Vorgaben für private Haushalte. Eine «Wärmepolizei» soll es aber nicht geben.
Weitere Maßnahmen
Mit einem neuen Paket zum Energiesparen will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Gasspeicher voller bekommen und private Haushalte mehr in die Pflicht nehmen. Angesichts unsicherer russischer Lieferungen soll so die Vorsorge für den Winter verstärkt werden.
Lieferung konstant
Russland liefert nach einer Wartung zwar seit Donnerstag wieder Gas über die Ostseepipeline Nord Stream 1, aber viel weniger als möglich. Habeck warnte vor einer trügerischen Sicherheit. Man dürfe keineswegs davon ausgehen, dass die Lieferungen über derzeit 40 Prozent der Leitungskapazitäten bei Nord Stream stetig so weitergingen.
Unabhängigkeit geplant
«Wir brauchen einen langen Atem», sagte Habeck. Es gehe nicht nur um den kommenden Winter, sondern auch um den Winter 2023/2024. Die Bundesregierung rechnet damit, bis zum Sommer 2024 weitgehend unabhängig von russischem Gas zu werden.
Vorgaben verschärft
Die Vorgaben für die Füllstände der Speicher sollen nun noch einmal verschärft werden. Konkret soll für den 1. September ein neues Zwischenziel von 75 Prozent eingefügt werden. Zum 1. Oktober sollen die Speicher statt bisher zu 80 Prozent dann zu 85 Prozent und 1. November statt wie bisher 90 zu 95 Prozent gefüllt sein.
Braunkohlereserven nutzen
Zum 1. Oktober die Braunkohlreserve aktiviert werden, bisher ist dies bereits bei der Reserve bei Steinkohlekraftwerken der Fall.
Zeitlich begrenzte Regeln
Damit der Gasverbrauch in Betrieben, Bürogebäuden und privaten Haushalten sinkt, sind neue Regelungen auf der Grundlage des geänderten Energiesicherungsgesetzes geplant. Ein Teil der Maßnahmen wird auf sechs Monate befristet sein, ein Teil auf zwei Jahre. So sei es sinnvoll, Räume, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält, nicht mehr zu heizen. Als Beispiel nennt das Ministerium Flure, große Hallen, Foyers und Technikräume.
Mieter in die Pflicht nehmen
Mieterinnen und Mieter sollen mehr Spielraum bekommen, Energie einzusparen. Derzeit gibt es nach Angaben des Ministeriums vertragliche Verpflichtungen, eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen aufrechtzuerhalten. Wenn Mieterinnen und Mieter weniger heizen wollen, verstoßen sie gegen Mietverträge. Diese Verpflichtungen sollen vorübergehend ausgesetzt werden.
Eigentümer müssen handeln
Eigentümer von Gasheizungen sollen einen Heizungscheck machen müssen. Verbindlich werden soll zudem ein hydraulischer Abgleich, damit Heizwasser optimal verteilt wird. Einen solchen sollen künftig alle Eigentümer von Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung - also in der Regel Mehrfamilienhäuser - machen. (dpa/com)