
Das Amtsgericht Dinslaken hat einen sogenannten Sitzungshaftbefehl gegen den Wendler erlassen. Dieser gilt, bis der Schlagersänger seiner Ladung vor Gericht nachkommt.
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Haftbefehl gegen den Wendler erlassen
Da er mehrfach nicht zu Verhandlungstagen erschienen ist, hat das Amtsgericht Dinslaken einen sogenannten Sitzungshaftbefehl erlassen.
Fehlt unentschuldigt
Weil der umstrittene Schlagersänger Michael Wendler nicht als Angeklagter in einem Prozess erschienen ist, will ihn ein Amtsgericht nun per Haftbefehl zur Verhandlung bringen lassen. Das Gericht Dinslaken erließ am Dienstag einen sogenannten Sitzungshaftbefehl, der gilt, bis Wendler seiner Ladung vor Gericht nachkommt. Es sei allerdings unklar, ob ein solcher Haftbefehl in den USA überhaupt vollstreckt werde, so das Gericht nach Angaben eines Sprechers.
Vorwurf: Beihilfe
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen, der inzwischen in den USA lebt, vor, Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Deswegen war ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den Wendler allerdings Einspruch einlegte. Daher kam es nach mehreren verschobenen Terminen nun zum Prozess.
Autorenanteile und Namensrechte
Wendler sollen - so der Vorwurf im Strafbefehl - Autorenanteile an mehr als 150 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen des ursprünglichen Rechteinhabers vor der Vollstreckung zu bewahren. In selber Absicht soll ihm ebenfalls vom ursprünglichen Rechteinhaber die Wortmarke „Michael Wendler“ übertragen worden sein.
Haftbefehl gegen Michael Wendler erlassen Da er mehrfach nicht zu Verhandlungstagen erschienen ist, hat das Amtsgericht Dinslaken einen sogenannten Sitzungshaftbefehl erlassen.