
Die Schlagersängerin Melanie Müller war wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt.
Foto: Jan Woitas
Melanie Müller nach Hitlergruß verurteilt! Ballermann-Sängerin muss tief in die Tasche greifen
Das Urteil gegen Ex-Dschungel-Queen Melanie Müller ist gefallen. Die 36-Jährige muss 80.000 Euro zahlen und gilt jetzt als vorbestraft.
Der Grund für das Ganze: Bei einem ihrer Auftritte im September 2022 auf einer Party der Hooligan-Truppe „Rowdys Eastside“ in Leipzig brüllten Neonazis „Sieg Heil!“, reckten dabei den rechten Arm.
Ein Video soll diesen Vorfall zeigen. Müller distanzierte sich damals davon. Doch ein weiteres Video soll zeigen, dass die Ballermann-Sängerin selbst auf der Bühne offensichtlich mehrfach den Hitlergruß zeigt. Sie dagegen beteuert von Anfang an ihre Unschuld.
Zeugin war keine Hilfe
Vor Gericht wurde am Freitagmorgen zunächst noch eine Zeugin gehört, wie die Bildzeitung berichtet. Die konnte allerdings nichts Wesentliches beitragen. Auf die meisten Fragen konnte sie nicht antworten, sie könne sich nicht mehr erinnern, sei an dem Abend in Bezug auf Alkohol „gut unterwegs gewesen.“
Heftige Strafe für Melanie Müller
Dass die Strafe so heftig ausfallen wird, damit hatte wohl niemand gerechnet. Staatsanwalt Thomas Schmelzer forderte eine Geldstrafe von 95 Tagessätzen zu je 60 Euro (5700 Euro), Müllers Anwalt Adrian Stahl wollte sogar einen Freispruch.
Richter Lucas Findeisen forderte dagegen Tagessätze in Höhe von 500 Euro. „Sie hat zwei Wohnungen – in Deutschland und Mallorca und zuletzt bei Instagram noch gepostet, dass sie ein neues Auto fährt“, erklärte er.
Drogen-Vorwürfe standen im Raum
Neben dem Hitlergruß-Vorfall standen auch Drogen-Vorwürfe im Raum. Der Besitz der Drogen wurde beim harten Strafmaß berücksichtigt.