Eine Hand hält einen Brief der Deutschen Rentenversicherung. Rentner aufgepasst: Ein Antrag für Rentenzuschuss kann Hunderte Euro jährlich sparen.

So gibt‘s mehr Geld von der Deutschen Rentenversicherung

Foto: Marijan Murat

Rente

Antrag für Rentner-Zuschuss: Wie du mehrere hundert Euro pro Jahr erhältst

28. Mai 2025 // 18:00

Freiwillig oder privat krankenversicherte Rentner können sich freuen: Mit einem Antrag erhalten sie einen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung – oft mehrere hundert Euro pro Jahr. Erfahre, wie der Antrag funktioniert, wann er gestellt werden sollte und was du beachten musst.

Renten-Zuschuss für freiwillig Versicherte: Antrag bringt bares Geld

Bundesweit erhalten Rentner, die freiwillig oder privat krankenversichert sind, auf Antrag einen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung. Während Pflichtversicherte automatisch unterstützt werden, müssen alle anderen selbst aktiv werden. Der Zuschuss wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt und kann mehrere hundert Euro pro Jahr ausmachen.

So funktioniert der Zuschuss zur Krankenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt bei freiwillig Versicherten die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von derzeit 14,6 Prozent – also 7,3 Prozent. Zusätzlich wird die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der Krankenkasse übernommen. Damit sind die Zuschüsse vergleichbar mit denen pflichtversicherter Rentner, jedoch nur nach Antragstellung erhältlich.

Antrag am besten vor Rentenbeginn stellen

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag gleichzeitig mit dem Rentenantrag einzureichen – also noch vor Rentenbeginn. Wer das versäumt, kann den Antrag auch später noch stellen. Entscheidend ist jedoch: Ohne Antrag erfolgt keine Zahlung. Der Zuschuss wird auf Basis der Bruttorente berechnet und monatlich zur Rente ausgezahlt.

KVdR: Wer automatisch versichert ist

Rentner, die die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllen, sind automatisch pflichtversichert. Sie müssen mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein. In diesem Fall übernimmt die Rentenversicherung den Zuschuss ohne weiteren Antrag.

Dieser Artikel erschien erstmals am 7.April 2025. (pas)