Eine Frau geht am Sandstrand von Aitutaki entlang, einer der Cook Inseln.

Wer als Rentner ins Ausland ziehen will, sollte sich beraten lassen. In manchen Fällen gibt es Einschränkungen.

Foto: Ehlers

Rente

Auswandern und weiter Rente beziehen: In diesen Ländern bekommst du die volle Zahlung

14. August 2025 // 18:00

Ruhestand unter Palmen? Die gesetzliche Rente kann ins Ausland überwiesen werden – doch in manchen Ländern gelten Sonderregeln.

Gesetzliche Rente auch im Ausland möglich

Den Ruhestand am Meer, in den Bergen oder in einer sonnigen Metropole verbringen – viele Rentnerinnen und Rentner träumen davon. Grundsätzlich zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Rente auch ins Ausland, und zwar in voller Höhe. Seit Oktober 2013 gilt das sogar für Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Zuvor wurde die Auszahlung in solchen Fällen auf 70 Prozent gekürzt.

Keine Abzüge innerhalb Europas und in Abkommensstaaten

Für Rentenbeziehende in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen war die volle Rentenzahlung schon vorher gesichert. Dazu zählen unter anderem Länder wie die USA, Kanada, Australien oder Israel.

Beratung vor Umzug ins Ausland empfohlen

Die Deutsche Rentenversicherung rät, sich vor einem Umzug ins Ausland beraten zu lassen. Denn in einigen Fällen – etwa bei bestimmten Zeiten nach dem Fremdrentengesetz – gelten in sogenannten vertragslosen Staaten Einschränkungen. Diese können dazu führen, dass nicht alle Rentenzeiten voll angerechnet werden.

Kostenlose Informationen online verfügbar

Alle Details zu Rentenzahlungen innerhalb Europas, zu bestehenden Abkommen und zu Ländern ohne Vertrag finden Interessierte in den kostenfreien Auslandsbroschüren der Deutschen Rentenversicherung. Diese stehen unter www.deutsche-rentenversicherung.de zum Download bereit. (mb)