
Wer als Rentner ins Ausland ziehen will, sollte sich beraten lassen. In manchen Fällen gibt es Einschränkungen.
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Auswandern und weiter Rente beziehen: In diesen Ländern bekommst du die volle Zahlung
Ruhestand unter Palmen? Die gesetzliche Rente kann ins Ausland überwiesen werden – doch in manchen Ländern gelten Sonderregeln.
Gesetzliche Rente auch im Ausland möglich
Den Ruhestand am Meer, in den Bergen oder in einer sonnigen Metropole verbringen – viele Rentnerinnen und Rentner träumen davon. Grundsätzlich zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Rente auch ins Ausland, und zwar in voller Höhe. Seit Oktober 2013 gilt das sogar für Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Zuvor wurde die Auszahlung in solchen Fällen auf 70 Prozent gekürzt.
Keine Abzüge innerhalb Europas und in Abkommensstaaten
Für Rentenbeziehende in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen war die volle Rentenzahlung schon vorher gesichert. Dazu zählen unter anderem Länder wie die USA, Kanada, Australien oder Israel.
Beratung vor Umzug ins Ausland empfohlen
Die Deutsche Rentenversicherung rät, sich vor einem Umzug ins Ausland beraten zu lassen. Denn in einigen Fällen – etwa bei bestimmten Zeiten nach dem Fremdrentengesetz – gelten in sogenannten vertragslosen Staaten Einschränkungen. Diese können dazu führen, dass nicht alle Rentenzeiten voll angerechnet werden.
Kostenlose Informationen online verfügbar
Alle Details zu Rentenzahlungen innerhalb Europas, zu bestehenden Abkommen und zu Ländern ohne Vertrag finden Interessierte in den kostenfreien Auslandsbroschüren der Deutschen Rentenversicherung. Diese stehen unter www.deutsche-rentenversicherung.de zum Download bereit. (mb)