Mann auf Gerüst vor Sonnenuntergang

Gerade Beschäftigte auf dem Bau sind häufig von Hautkrankheiten wie Hautkrebs betroffen.

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Rente

Berufskrank? Warten kann die Rente kosten!

25. Juli 2025 // 18:00

Hautkrankheiten wie Hautkrebs sind oft berufsbedingt – wer frühzeitig Verdacht schöpft, sollte diesen direkt melden.

Hautkrebs als typisches Risiko in der Bauwirtschaft

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) warnt vor den Folgen zu spät gemeldeter Berufskrankheiten. Besonders Hautkrebs tritt bei Beschäftigten im Baugewerbe gehäuft auf – ausgelöst durch langjährige UV-Strahlung. Eine frühzeitige Verdachtsmeldung ist entscheidend für spätere Leistungen.

Pflicht zur Meldung – auch für Arbeitgeber und Ärzte

Der Verdacht auf eine Berufskrankheit kann durch Ärzte, Arbeitgeber, Krankenkassen oder auch die Betroffenen selbst gemeldet werden. Für Ärzte und Arbeitgeber besteht laut BG BAU sogar eine gesetzliche Meldepflicht. Damit wird der Prüfprozess bei den Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen angestoßen.

Aufwendiger Prozess mit vielen Prüfungen

Im Anerkennungsverfahren wird geklärt, ob die Erkrankung tatsächlich berufsbedingt ist. Dafür sind Gutachten, Fragebögen und gegebenenfalls Arbeitsplatzuntersuchungen notwendig. Die Prüfung kann sich über mehrere Monate hinziehen – daher ist eine frühe Meldung umso wichtiger.

Hilfe bei anerkannter Berufskrankheit

Wird eine Erkrankung anerkannt, erhalten Betroffene umfassende Leistungen: von medizinischer Behandlung über berufliche Reha bis hin zur Rente, sofern die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Ziel ist es, gesundheitliche Folgen zu begrenzen und eine Verschlechterung zu verhindern. (dpa/piw)