Geldmünzen und Geldscheine liegen auf einem Tisch. Wer Rente vererbt bekommt, muss aufpassen, dass er nicht Geld ausgibt, das ihm nicht zusteht. 

Wer Rente vererbt bekommt, muss aufpassen, dass er nicht Geld ausgibt, das ihm nicht zusteht.

Foto: Polgesek

Rente

Diese Stolperfalle kennen nur wenige! Ein Teil der Rente gehört nicht zum Erbe

7. Juli 2025 // 14:00

Nach einem Todesfall wird oft versehentlich zu viel Rente überwiesen. Diese Summe darf nicht genutzt werden und wird vom Renten Service eingezogen.

Überzahlte Renten werden automatisch eingezogen

In vielen Fällen überweist der Renten Service der Deutschen Post nach dem Tod einer rentenberechtigten Person noch Zahlungen für den Folgemonat. Das betrifft auch Angehörige in Bremerhaven und der Region, die oft überrascht sind, wenn Geld auf dem Konto eingeht. Diese Zahlungen gehören jedoch nicht zum Nachlass und stehen den Erben nicht zur Verfügung. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung mit.

Rente ist kein Teil des Erbes

Die Rentenversicherung stellt klar, dass die über den Todesmonat hinaus gezahlte Rente schnellstmöglich zurückgebucht wird. Wer diese Mittel dennoch nutzt, muss mit Rückforderungen rechnen. Deshalb sollten Kontoinhaber prüfen, welche Beträge tatsächlich behalten werden dürfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Hinterbliebenenrente und Sterbevierteljahr

War die verstorbene Person verheiratet, kann der überlebende Partner eine Hinterbliebenenrente beantragen. Für die erste Zeit nach dem Todesfall gibt es das sogenannte „Sterbevierteljahr“. Dieser Vorschuss wird nach Vorlage der Sterbeurkunde gezahlt und entspricht drei Monatsrenten. So bleibt den Hinterbliebenen ausreichend Zeit, die reguläre Witwen- oder Witwerrente zu beantragen.

Broschüre bietet weitere Informationen

Wer sich genauer informieren möchte, kann auf die Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ zugreifen. Sie steht auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung kostenlos als Download zur Verfügung. Dort finden sich auch Formulare und Hinweise zum korrekten Ablauf der Beantragung.