Eine Hand hält einen Brief der Deutschen Rentenversicherung. Rentner aufgepasst: Ein Antrag für Rentenzuschuss kann Hunderte Euro jährlich sparen.

Rentner aufgepasst: Ein Antrag für Rentenzuschuss kann Hunderte Euro jährlich sparen.

Foto: Felix Kästle

Rente

Einfacher Antrag reicht: So bekommen Millionen Rentner einen Zuschuss

3. September 2025 // 15:45

Wer den Rentenantrag stellt, sollte auch an den KV-Zuschuss denken. Der Antrag bringt bares Geld – mehrere hundert Euro im Jahr sind möglich. So einfach geht's.

Zuschuss zur Rente für freiwillig Versicherte: Antrag bringt bares Geld

Bundesweit erhalten Rentner, die freiwillig oder privat krankenversichert sind, auf Antrag einen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung. Während Pflichtversicherte automatisch unterstützt werden, müssen alle anderen selbst aktiv werden. Der Zuschuss wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt und kann mehrere hundert Euro pro Jahr ausmachen.

So funktioniert der Renten-Zuschuss zur Krankenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt bei freiwillig Versicherten die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von derzeit 14,6 Prozent – also 7,3 Prozent. Zusätzlich wird die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der Krankenkasse übernommen. Damit sind die Zuschüsse vergleichbar mit denen pflichtversicherter Rentner, jedoch nur nach Antragstellung erhältlich.

Antrag am besten vor Rentenbeginn stellen

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag gleichzeitig mit dem Rentenantrag einzureichen – also noch vor Rentenbeginn. Wer das versäumt, kann den Antrag auch später noch stellen. Entscheidend ist jedoch: Ohne Antrag erfolgt keine Zahlung. Der Zuschuss wird auf Basis der Bruttorente berechnet und monatlich zur Rente ausgezahlt.

KVdR: Wer automatisch versichert ist

Rentner, die die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllen, sind automatisch pflichtversichert. Sie müssen mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein. In diesem Fall übernimmt die Rentenversicherung den Zuschuss ohne weiteren Antrag. (pas)

Dieser Artikel erschien erstmals am 6. April 2025 auf unserem Portal.