
Rentenbescheide können Fehler enthalten. Fallen die auf, muss man schnell handeln, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Foto: Jens Kalaene/dpa
Fehler im Rentenbescheid? So legen Sie richtig Widerspruch ein
Millionen Rentenbescheide könnten fehlerhaft sein – doch was tun bei falschen Angaben? Wer jetzt schnell handelt, kann finanzielle Nachteile vermeiden. So erkennen Sie Fehler und legen erfolgreich Widerspruch ein.
Fehler im Rentenbescheid? So legen Sie richtig Widerspruch ein
In Deutschland kommt es immer wieder zu fehlerhaften Rentenbescheiden – auch wenn Rentner auf deren Richtigkeit vertrauen. So sorgte zuletzt die Kritik an der Deutschen Rentenversicherung für Aufsehen, wonach durch die Nachzahlung erhöhter Pflegebeiträge rund 22 Millionen Bescheide falsch berechnet worden sein könnten. Die Rentenversicherung wies die Vorwürfe zurück. Dennoch bleibt: Wer Fehler im Rentenbescheid vermutet, sollte schnell handeln.
Warum Rentenbescheide oft fehlerhaft sind – und was dahinter steckt
Ein fehlerhafter Rentenbescheid kann viele Ursachen haben. Laut Bundesamt für Soziale Sicherung zählen dazu etwa eine falsche Rentenart, ein falsch berechneter Rentenbeginn oder das Fehlen rentenrechtlicher Zeiten. Auch Fehler bei der Einkommensanrechnung oder im Antragsformular können den Bescheid verfälschen. Deshalb ist eine genaue Prüfung des Rentenbescheids ratsam – idealerweise noch vor Ablauf der Widerspruchsfrist.
Widerspruch beim Rentenbescheid: So gehen Sie richtig vor
Ist ein Fehler erkannt, haben Betroffene zwei Möglichkeiten: den Widerspruch oder die Klage. Was zu tun ist, regelt die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Diese gibt Auskunft über das genaue Verfahren und notwendige Fristen. Wichtig: Auch wenn eine Begründung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt die Rentenversicherung eine Erklärung – für eine bessere Nachvollziehbarkeit und eine schnellere Bearbeitung, wie mainpost.de berichtet.
Fristen beim Widerspruch: Wie lange haben Versicherte Zeit?
Versicherte in Deutschland müssen innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen – entweder per Post oder online beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Wer im Ausland lebt, hat drei Monate Zeit. Wird die Frist versäumt, ist der Bescheid rechtskräftig – selbst wenn er offensichtlich falsch ist.
Rentenbescheid korrekt – und was der Rentenausweis bringt
Mit Beginn der Rente erhalten alle Rentnerinnen und Rentner einen Rentenausweis. Dieser ermöglicht Vergünstigungen im Alltag – vom Eintritt bis zu Fahrkarten. Geht der Ausweis verloren, kann er problemlos neu beantragt werden. (fk)