
Selbständige wie zum Beispiel Handwerker können sich in den ersten fünf Jahren freiwillig rentenversichern lassen – und damit Anspruch auf viele Leistungen sichern. Jetzt entscheiden, später profitieren.
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Reha, Rente, Riester-Zulage: Das alles bekommst du nur mit diesem Antrag
Viele Selbständige verzichten auf die gesetzliche Rentenversicherung – dabei kann sich eine Pflichtversicherung innerhalb von fünf Jahren nach Gründung lohnen. Wer jetzt klug entscheidet, sichert sich mehr als nur Altersvorsorge.
Bestimmte Freiberufler wie Handwerker, Hebammen, freiberufliche Lehrer, Künstler und Publizisten sind in der Rentenversicherung per Gesetz pflichtversichert. Dies trifft jedoch nicht auf die überwiegende Mehrzahl der Selbständigen zu. Sie haben jedoch die Option, binnen von fünf Jahren nach der Existenzgründung die Pflichtversicherung zu beantragen, erläutert die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite.
Entscheiden sie sich dafür, profitieren sie vom umfangreichen Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung: Neben der Absicherung im Alter und im Todesfall haben sie dann zum Beispiel auch Anspruch auf eine Rehabilitation oder eine Rente wegen Erwerbsminderung. Darüber hinaus können pflichtversicherte Selbständige Zulagen für ihre Riester-Rente erhalten.
Beitragshöhe und Regelungen
Die Höhe der Beiträge orientiert sich am Regelbeitrag in Höhe von derzeit 696,57 Euro: Wer sich gerade erst selbständig gemacht hat, profitiert von einer besonderen Regelung für Existenzgründer und kann auf Antrag im Jahr der Existenzgründung sowie in den folgenden drei Kalenderjahren nur den halben Regelbeitrag zahlen. Wird ein entsprechend höheres oder niedrigeres Einkommen nachgewiesen, sind auch höhere oder niedrigere Beiträge möglich. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt in diesem Jahr 103,42 Euro, der Höchstbeitrag 1.497,30 Euro.
Die kostenfreien Broschüren „Selbständig – Wie die Rentenversicherung Sie schützt“ und „Freiwillig rentenversichert – Ihre Vorteile“ bieten hierzu alle Informationen und stehen unterhalb auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung zum Herunterladen zur Verfügung. (pm/axt)