SYMBOLBILD - 24.04.2024, Berlin: Münzen liegen auf einer Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. (zu dpa: «Thüringer mit geringster Rente nach 45 Jahren») Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wer jetzt die Schule beendet, sollte die Suche nach einem Ausbildungsplatz melden.

Foto: Fernando Gutierrez-Juarez

Rente

Für die Rente: Suche nach Ausbildungsplatz sollte unbedingt gemeldet werden

18. Juli 2025 // 17:45

Wer die Schule beendet hat, aber noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sollte sich möglichst schnell bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als ausbildungssuchend melden.

Warum die Meldung wichtig ist

Diese Meldung kann später Vorteile für die Rente bringen, wie die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mitteilt. Denn die Zeit, in der man auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist, kann als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden.

Voraussetzungen für die Anrechnungszeit

Damit diese Zeit zählt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Person muss mindestens 17 Jahre alt sein.
  • Sie muss mindestens einen vollen Kalendermonat als ausbildungssuchend gemeldet sein. (feh)