
Die Grundrente kann auch für Erwerbsminderungsrentner bis zu 500 Euro monatlich ausmachen – geprüft wird automatisch durch die Rentenversicherung.
Foto: Felix Kästle
500 Euro extra: Grundrente kann Erwerbsminderungsrente deutlich erhöhen
Die Grundrente kann auch bei Erwerbsminderung ausgezahlt werden – bis zu 499,68 Euro pro Monat zusätzlich sind 2025 möglich.
500 Euro Grundrente: Auch bei Erwerbsminderung möglich
Die Grundrente kann auch für Erwerbsminderungsrentner ein spürbarer Zuschuss sein. Sie ist kein eigener Rentenanspruch, sondern ergänzt bestehende Renten wie die Alters- oder Erwerbsminderungsrente. 2025 liegt der maximale Zuschlag bei 499,68 Euro im Monat. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Grundrente: Voraussetzungen im Überblick
Für einen Anspruch müssen mindestens 33 Jahre, sogenannter Grundrentenzeiten, vorliegen. Dazu zählen etwa Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehung oder Pflege. Arbeitslosenzeiten zählen nicht. Entscheidend ist außerdem das Einkommen in diesen Jahren: Es muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdiensts liegen – 2025 entspricht das etwa 1.262 bis 3.366 Euro brutto im Monat. Zusätzlich dürfen keine hohen Nebeneinkünfte vorhanden sein.
Positivbeispiel: Herr M. erfüllt alle Kriterien
Ein Beispiel für einen erfolgreichen Antrag ist Herr M. (63), der seit 2019 voll erwerbsgemindert ist. Mit 37 Jahren Pflichtbeiträgen aus dem Einzelhandel und einem Durchschnittseinkommen von 65 Prozent des Durchschnittsverdiensts erfüllt er alle Voraussetzungen. Da er keine weiteren Einkünfte hat, bekommt er zur Erwerbsminderungsrente den vollen Grundrentenzuschlag.
Negativbeispiel: Frau L. verfehlt entscheidende Marke
Anders sieht es bei Frau L. (58) aus. Sie ist seit 2021 voll erwerbsgemindert, kann aber nur 29 Grundrentenjahre vorweisen. Zwar arbeitete sie 24 Jahre in Teilzeit und erzog fünf Jahre lang Kinder, jedoch fielen viele Jahre unter die erforderliche Einkommensgrenze. Somit fehlt ihr die Mindestanzahl an Grundrentenzeiten. Ein späterer Erwerb dieser Zeit ist ausgeschlossen, da sie bereits Rente bezieht.
Auch bei teilweiser Erwerbsminderung möglich
Wichtig: Auch bei einer teilweisen Erwerbsminderung besteht Anspruch auf die Grundrente – sofern alle anderen Kriterien erfüllt sind. Der Zuschlag kann dann ebenfalls gewährt werden und sorgt für eine deutliche finanzielle Entlastung. Das berichtete t-online.de. (dly)