Ein Azubi arbeitet an einer Anlage im Kompetenzzentrum der Innung Sanitär, Heizung und Klima Berlin

Ausbildungsjahre zählen zur Rente – bis zu drei Jahre werden mit einem höheren Wert angerechnet. Symbolbild

Foto: Skolimowska/dpa

Rente

Gute Nachrichten für Azubis: Bis zu drei Jahre Ausbildung zählen bei der Rente

18. August 2025 // 18:00

Azubis sind schon ab dem ersten Tag rentenversichert – und genießen vollen Schutz bei Unfällen und Krankheiten.

Lehrjahre zahlen sich später aus

Wer eine Ausbildung absolviert hat, kann sich freuen: Bis zu drei Jahre dieser Zeit werden bei der Rentenberechnung besonders berücksichtigt. Laut Deutscher Rentenversicherung fließen sie mit bis zu 75 Prozent des durchschnittlichen Gehalts aller Versicherten in die Berechnung ein. Das sorgt später für einen höheren Rentenanspruch.

Voraussetzungen für die Anrechnung

Diese Regelung gilt für Ausbildungen, die bis zum 25. Lebensjahr abgeschlossen und bei denen Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Damit zählen Lehrjahre zu den anrechenbaren Zeiten, die helfen, die wichtigen 35 oder sogar 45 Beitragsjahre zu erreichen.

Schutz ab dem ersten Tag

Azubis genießen in der Rentenversicherung eine Sonderstellung: Sie sind sofort abgesichert, ohne die sonst übliche Wartezeit von fünf Jahren. Das bedeutet vollen Anspruch auf Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente, falls eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall eintreten sollte.

Zurechnungszeit erhöht die Ansprüche

Müssen junge Menschen eine Erwerbsminderungsrente beantragen, profitieren sie zusätzlich von der sogenannten Zurechnungszeit. Diese rechnet den Zeitraum zwischen Beginn der Erwerbsminderung und einem gesetzlich festgelegten Alter als Versicherungszeit an – aktuell wird dieses Alter bis 2024 schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Auch Studium kann zählen

Nicht nur Lehrjahre, auch Studienzeiten können bei der Rente berücksichtigt werden. Wer dem Ruhestand näherkommt, sollte rechtzeitig eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen, um alle anrechenbaren Zeiten zu sichern. (mb)