
Zwangsverrentung kehrt zurück: Ab 2027 dürfen Jobcenter Bürgergeld-Bezieher früher in Rente schicken – und das mit weniger Geld im Alter.
Foto: Juergen Blume/Symbolbild
Knallharte Regel kommt: Tausende Bürger können bald in die Rente gezwungen werden
Ab 2027 ist Schluss mit der Wahlfreiheit: Bürgergeld-Empfänger können wieder in die Rente gezwungen werden – mit Abschlägen!
Zwangsverrentung ab 2027 wieder möglich
Ab dem 1. Januar 2027 tritt eine umstrittene Praxis erneut in Kraft: die sogenannte Zwangsverrentung. Jobcenter dürfen dann auch Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger ab dem frühestmöglichen Rentenalter verpflichten, in Rente zu gehen – auch wenn sie dies nicht wollen. Das bedeutet in vielen Fällen: weniger Selbstbestimmung und spürbare finanzielle Nachteile. Das berichtet das Portal rentenbescheid24.
Wer betroffen sein wird
Demnach trifft die Regel vor allem Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Dazu gehören Empfänger von Bürgergeld, Langzeiterkrankte, Sozialhilfeempfänger sowie Arbeitslose ohne Vermittlungschancen. Sie können ab 63 Jahren in eine Altersrente mit Abschlägen gedrängt werden. Auch Erwerbsminderungsrenten können verpflichtend beantragt werden.
Aussetzung läuft Ende 2026 aus
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Zwangsverrentung ausgesetzt. Bis Ende 2026 müssen Bürgergeld-Empfänger daher keine vorzeitige Rente beantragen, selbst wenn die Voraussetzungen erfüllt wären. Doch mit Jahresbeginn 2027 endet diese Aussetzung – Jobcenter erhalten ihre Eingriffsmöglichkeiten zurück.
Finanzielle Folgen für Betroffene
Eine Zwangsverrentung bedeutet fast immer geringere Rentenzahlungen. Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, muss mit lebenslangen Abschlägen rechnen. Damit steigt das Risiko von Altersarmut gerade bei Menschen, die ohnehin auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Kritiker sehen darin eine deutliche Einschränkung der Wahlfreiheit beim Renteneintritt. Das berichtet das Portal echo24.de. (dm)