Drei Mütter schieben ihre Kinderwagen eine Landstraße entlang.

Ein Jahr Kindererziehungszeit bringt aktuell fast einen Rentenpunkt. Das sind über 39 Euro Rente mehr im Monat.

Foto: Felix Kästle/dpa

Rente

Mehr Rente durch Kindererziehungszeit: Bestimmtes Formular bringt bares Geld

18. August 2025 // 18:45

Wer Kinder großzieht, bekommt dafür Rentenpunkte – oft mehr, als viele denken. Doch wie funktioniert die Anrechnung? Und was ist mit Hausfrauen oder Pflegeeltern? Die wichtigsten Antworten rund um Formular V0800 und deinen Rentenanspruch.

Höhere Rente dank Kindererziehungszeit

In Deutschland können Eltern, die ihr Kind selbst erzogen haben, von spürbaren Rentenvorteilen profitieren. Besonders in denen viele Mütter beruflich zurückstecken, kann sich das deutlich auf die Rente auswirken. Denn die Deutsche Rentenversicherung erkennt diese Zeit als Pflichtbeitragszeit an – und das kann sich rentensteigernd auszahlen.

So viele Rentenpunkte bekommst du pro Kind – und wann es sich richtig lohnt

Ein Jahr Kindererziehungszeit bringt aktuell fast einen Rentenpunkt – das sind über 39 Euro monatlich mehr Rente, wie mainpost.de berichtet. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden bis zu 36 Monate anerkannt, bei früher geborenen Kindern sind es 30 Monate. Bei mehreren Kindern kann sich die Erziehungszeit sogar überschneiden und summieren, was zu einer längeren Anrechnungsdauer führt.

Wer bekommt die Rentenpunkte – und was du dafür brauchst

Grundsätzlich erhält der Elternteil die Anrechnung, der das Kind überwiegend betreut – meist ist das die Mutter, es sei denn, beide Elternteile vereinbaren schriftlich etwas anderes. Auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern haben Anspruch, wenn das Kind dauerhaft bei ihnen lebt. Für gleichgeschlechtliche Paare gilt: Wer das Kind zuerst adoptiert, erhält die Anerkennung.

Ohne dieses Formular geht nichts: Antrag auf Kindererziehungszeit

Die Kindererziehungszeit wird nicht automatisch anerkannt. Sie muss über das Formular V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Auch wer nie berufstätig war, kann Rentenanspruch erwerben – das betrifft besonders viele Hausfrauen oder Eltern in Teilzeit.

Wann du keine Rentenpunkte bekommst – diese Ausnahmen gelten

Keine Anrechnung gibt es für Personen, die bereits eine Pension beziehen oder nie gesetzlich rentenversichert waren. Auch wenn Ansprüche aus anderen Versorgungssystemen bestehen, erfolgt keine Anrechnung. Doch für viele Familien bedeutet eine korrekte Antragstellung bares Geld im Alter. (fk)