Ein Rentner hält sein Portemonnaie in der Hand.

Rund 50.000 junge Menschen entscheiden sich jedes Jahr für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).

Foto: Alicia Windzio

Rente

Ohne Arbeit mehr Rente: Diese Dienste lohnen sich finanziell im Alter

18. Juli 2025 // 16:00

Freiwilligendienste sichern nicht nur Anerkennung – sondern auch Rentenpunkte und Versicherungszeiten.

Freiwilligendienste bringen mehr als Erfahrung – sie zählen auch für die Rente

Ob Kinderbetreuung, Umweltbildung oder Seniorenhilfe – rund 50.000 junge Menschen entscheiden sich jedes Jahr für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ). Hinzu kommen viele Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst. Neben wertvollen Erfahrungen sichern sich Freiwillige damit auch Rentenpunkte – ohne eigene Beitragszahlungen.

Versicherungspflicht und Rentenansprüche durch Freiwilligendienste

Freiwillige sind während ihres Einsatzes automatisch in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung angemeldet. Die Sozialbeiträge zahlt dabei komplett der Träger. Grundlage für die Beiträge ist das vereinbarte Taschengeld plus Zuschüsse für Unterkunft oder Verpflegung – bis maximal 644 Euro monatlich.

Auch kleine Beiträge zählen für die spätere Rente

Schon geringe Beträge aus dem Freiwilligendienst wirken sich auf die Rente aus. Laut Rentenversicherung summieren sich selbst kleine Beiträge im Lauf der Jahre. Zudem zählt die Zeit des Dienstes für die erforderlichen Versicherungsjahre bei späteren Rentenansprüchen.

Freiwilligendienst auch für ältere Menschen attraktiv

Während FSJ und FÖJ auf junge Leute bis 27 Jahre ausgerichtet sind, steht der Bundesfreiwilligendienst allen Altersgruppen offen. Ein Viertel der Bundesfreiwilligen ist über 27 Jahre alt. Für alle, die noch keine volle Altersrente beziehen, gilt auch hier die Versicherungspflicht – die Beiträge wirken sich direkt auf die spätere Rentenhöhe aus.

Was für Rentner gilt: Beiträge ja – Punkte nein

Wer bereits die volle Altersrente bezieht, bleibt im Freiwilligendienst versicherungsfrei. Der Träger muss dennoch Beiträge abführen, diese kommen dann allerdings nicht mehr dem Rentenkonto des Einzelnen zugute, sondern der Rentengemeinschaft. Das berichtet wa.de. (mca)