Frau auf Stuhl macht Sportübung

Wer gesundheitlich angeschlagen ist, soll laut Gesetz erst eine Reha beantragen.

Foto: Annette Riedl/Symbolbild

Rente

Reha vor Rente: Wer Anspruch hat und wie man ihn schnell geltend macht

23. Juli 2025 // 15:00

„Reha vor Rente“ lautet der Grundsatz – doch viele kennen ihre Rechte und Pflichten nicht. Diese Infos solltest du kennen.

Reha statt Rente: Wann Anspruch besteht

Bundesweit gilt für gesundheitlich angeschlagene Versicherte ein klarer Grundsatz: „Reha vor Rente“. Bevor eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob eine Rehabilitation infrage kommt. Das Ziel: Die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen – sei es am alten Arbeitsplatz oder in einem neuen Beruf, erklärt die Mainpost.

Welche Arten von Reha gibt es?

Unterschieden wird zwischen medizinischer und beruflicher Rehabilitation. Erstere umfasst unter anderem Anschlussheilbehandlungen oder Suchttherapien, letztere ermöglicht Umschulungen oder Wiedereingliederungsmaßnahmen. Auch Kinderrehabilitationen sind möglich – oft in Verbindung mit der Rente eines Elternteils.

Voraussetzungen und Antragstellung

Für eine Reha müssen bestimmte Versicherungszeiten erfüllt sein. Meist reichen sechs Monate Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren. Für berufliche Reha gilt: Sie wird gewährt, wenn ohne sie eine Erwerbsminderung droht oder medizinische Maßnahmen nicht ausreichen. Der Antrag erfolgt über die Rentenversicherung – Ausnahmen gelten etwa für Beamte, Strafgefangene oder bei bereits bezogener Altersrente.

Wann keine Reha bewilligt wird

Nicht immer wird ein Antrag bewilligt: etwa bei Berufskrankheiten (dann ist die Unfallversicherung zuständig), bei laufender Altersrente oder wenn bereits innerhalb der letzten vier Jahre eine Reha stattgefunden hat. Doch selbst hier gibt es Ausnahmen, wenn sich der Gesundheitszustand drastisch verschlechtert. (piw)