Viele Auswanderer zahlen zu viel Steuer auf ihre Rente. Mit dem richtigen Antrag bleibt der Grundfreibetrag erhalten.
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Ruhestand im Ausland: Was deutsche Rentner jetzt wissen müssen
Wer seine Rente im Ausland bezieht, riskiert ohne Antrag hohe Steuernachzahlungen. So lässt sich das vermeiden.
Rente im Ausland kann teuer werden
Viele Deutsche verbringen ihren Ruhestand im Ausland – oft wegen Sonne und niedriger Lebenshaltungskosten. Doch das deutsche Steuerrecht sorgt bei Rentnern im Ausland regelmäßig für böse Überraschungen. Wer nicht aufpasst, riskiert hohe Nachzahlungen an das Finanzamt, teilweise rückwirkend über mehrere Jahre. Das berichtet ruhr24.de in Berufung auf das Bundesfinanzministerium.
Grundfreibetrag entfällt bei beschränkter Steuerpflicht
Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, gilt steuerlich als „beschränkt steuerpflichtig“. Damit entfällt der Grundfreibetrag von 12.096 Euro (Stand: 2025). Die deutsche Rente wird dann ab dem ersten Euro besteuert, und auch Vorteile wie Ehegattensplitting oder Kinderfreibeträge fallen weg.
Steuernachzahlungen treffen viele Rentner im Ausland
Zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg, das häufig erst Jahre später Steuerbescheide verschickt. Betroffen sind vor allem Rentner in Ländern wie Thailand, Paraguay oder den Philippinen. Ein Beispiel: Wer in Thailand 1.000 Euro monatliche Rente erhält, zahlt als beschränkt Steuerpflichtiger rund 3.000 bis 4.000 Euro Steuer im Jahr – ohne Grundfreibetrag.
So lässt sich die Steuerlast wieder senken
Abhilfe schafft ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht. Wird dieser genehmigt, gelten wieder alle Vergünstigungen – auch der Grundfreibetrag. Voraussetzung: Mindestens 90 Prozent der Einkünfte stammen aus Deutschland oder die ausländischen Einkünfte liegen unter dem Freibetrag. Wer bereits einen Steuerbescheid hat, kann Einspruch einlegen und so seine Steuerlast deutlich reduzieren. (mb)