
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die Angehörigen von Verstorbenen zu viel gezahlte Rentenbeträge behalten.
Foto: Marijan Murat
Rente nach dem Sterbefall? Was Hinterbliebene jetzt wissen müssen
Rentenüberweisung nach dem Tod? Dann müssen Witwen und Witwer schnell handeln. Nur wer das Sterbevierteljahr beantragt, behält das Geld.
Rente nach dem Tod: Rückbuchung ist die Regel
Stirbt ein Rentner, kann es passieren, dass die Rentenzahlung für den kommenden Monat bereits auf dem Konto eingegangen ist. Doch dieser Betrag gehört nicht zum Nachlass – und darf daher von den Hinterbliebenen weder verwendet noch behalten werden. Die Deutsche Rentenversicherung bucht das Geld in der Regel rasch zurück.
Keine Verwendung für Beerdigungskosten erlaubt
Ein häufiger Irrtum: Der zu viel gezahlte Rentenbetrag steht nicht zur freien Verfügung – auch nicht zur Begleichung von Beerdigungskosten. Er ist rechtlich kein Teil des Nachlasses und wird vom Rentenversicherungsträger automatisch zurückgefordert. Angehörige sollten daher mit solchen Mitteln nicht fest rechnen.
Ausnahme für Ehepartner: Das Sterbevierteljahr
Eine wichtige Ausnahme gibt es für Ehepartner. Wenn der verstorbene Rentner verheiratet war, kann der überzahlte Betrag mit der Hinterbliebenenrente verrechnet werden. Dafür muss jedoch zügig das sogenannte Sterbevierteljahr beantragt werden. In dieser Übergangszeit wird die volle Rente noch drei Monate lang weitergezahlt.
Antrag auf Hinterbliebenenrente nicht vergessen
Das Sterbevierteljahr dient als finanzielle Brücke, bis die reguläre Witwen- oder Witwerrente bewilligt wird. Betroffene sollten den Antrag zeitnah nach Erhalt der Sterbeurkunde stellen, damit es nicht zu Verzögerungen kommt. Die Weiterzahlung bietet Angehörigen wichtige Planungssicherheit in einer ohnehin belastenden Zeit. Das berichtete die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen. (dly)