Erster Weg in die Frühverrentung: Ab einem GdB von 50 zwei Jahre früher in Rente.
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Durch Krankheit möglich: So kannst du bis zu zwei Jahre früher in Rente gehen
Frühzeitige Rente durch Schwerbehinderung – was du wissen musst, welche Krankheiten anerkannt sind und wie du den Antrag stellst.
Früher in Rente dank Schwerbehinderung – das steckt dahinter
Wer einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat, kann bis zu zwei Jahre früher in Rente gehen. Grundlage sind die §§ 37 und 236a des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI). Die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist für viele eine finanzielle Erleichterung, bleibt aber oft ungenutzt – weil Betroffene ihre Ansprüche nicht kennen. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft das zuständige Versorgungsamt auf Basis der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).
Diese Krankheiten können eine Schwerbehinderung begründen
Die VersMedV legt fest, welche Erkrankungen in welchem Schweregrad als Behinderung gelten. Einen GdB von mindestens 50 erreichen unter anderem Krebserkrankungen, schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, Multiple Sklerose, Parkinson, Schlaganfallfolgen, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen oder Depressionen. Auch Diabetes mit Folgeschäden, schwere Migräne oder Demenz können anerkannt werden. Entscheidend ist immer die tatsächliche Einschränkung im Alltag, nicht allein die Diagnose.
Antrag auf Schwerbehindertenausweis: So geht‘s richtig
Der Antrag wird beim Versorgungsamt oder Landesamt für Soziales gestellt – in vielen Bundesländern mittlerweile auch digital. Wichtig sind vollständige Unterlagen: Arztberichte, Krankenhausbefunde und Therapienachweise. Nach Prüfung aller Unterlagen legt der ärztliche Dienst den GdB fest. Ab 50 gilt der Schwerbehindertenstatus, und Betroffene erhalten den Ausweis, der den früheren Renteneintritt ermöglicht. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate dauern.
Welche Vorteile eine anerkannte Schwerbehinderung bringt
Neben der Möglichkeit, bis zu zwei Jahre früher in Rente zu gehen – teils ohne Abschläge –, profitieren Betroffene auch steuerlich durch Pauschbeträge. Außerdem gelten ein besonderer Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub und oft Erleichterungen bei Pflege- und Unterstützungsleistungen. Wer bereits gesundheitliche Einschränkungen hat, sollte den Antrag frühzeitig stellen. Denn die Schwerbehinderung kann rückwirkend gelten und so auch bereits bestehende Rentenansprüche verbessern. Das berichtet rentenbescheid24.de. (mca)