Alarmierend für Gutverdiener: Beitragsgrenzen steigen 2026 deutlich.
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Rente und Krankenversicherung: Das ändert sich 2026 für Beitragszahler
Ab 2026 steigen die Beitragsgrenzen für Rente und Krankenkasse. Was das für Arbeitnehmer und Gutverdiener bedeutet.
Regierung hebt Beitragsgrenzen für Rente und Krankenkasse an
Für viele Beschäftigte wird das Jahr 2026 teurer. Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Kanzler Friedrich Merz (CDU) höhere Beitragsbemessungsgrenzen für Rente und Krankenversicherung beschlossen. Damit steigen die Abgaben für Erwerbstätige mit höheren Einkommen, während die Leistungen im Sozialversicherungssystem stabil bleiben sollen. Die Regierung bittet nun den Bundesrat um Zustimmung.
So stark steigen die Sozialabgaben 2026
Laut Verordnungsentwurf des Arbeitsministeriums steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2026 von 8.050 auf 8.450 Euro im Monat. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sie sich von 5.512,50 auf 5.812,50 Euro. Gleichzeitig steigt die Versicherungspflichtgrenze auf 6.450 Euro Bruttomonatslohn. Erst oberhalb dieser Schwelle dürfen Beschäftigte in die private Krankenversicherung wechseln.
Kritik an doppelter Belastung für Gutverdiener
CDU-Sozialpolitiker Dennis Radtke warnt, dass viele Versicherte doppelt belastet werden könnten – durch die höheren Beitragsgrenzen und mögliche Zusatzbeitragserhöhungen in der GKV. Auch der Bund der Steuerzahler fordert, statt immer neue Grenzen zu erhöhen, müsse der Staat stärker bei den Sozialausgaben sparen. Grünen-Politiker Janosch Dahmen hält dagegen, dass die Anpassung notwendig sei, um die gesetzliche Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren.
Ziel: Stabilität der Sozialversicherungssysteme sichern
Laut Bundesarbeitsministerium soll die Anhebung sicherstellen, dass Beiträge und Leistungen im Gleichgewicht bleiben. Ohne regelmäßige Anpassungen würde die Beitragsbasis schrumpfen und die Finanzierung der Rente gefährdet. Dennoch bleibt der Unmut groß: Viele Beschäftigte empfinden die steigenden Abgaben als zusätzliche Belastung. Der Bundestag soll über die neuen Werte noch im Herbst abstimmen – Inkrafttreten ist zum Jahreswechsel 2025/2026 geplant. Das berichtet msn. (mca)