
Rentenstopp bei Umzug: Ohne Adressmeldung droht Rentenausfall.
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Rentenstopp droht! Vermeide diese Fehler beim Umzug
Bei einem Umzug im Alter kann es ohne Adressmeldung zu Rentenstopps kommen. So gehst du richtig vor.
Rente und Umzug: Das musst du wissen
Ein Umzug bringt viele Formalitäten mit sich – besonders für Rentner. Denn anders als bei Arbeitnehmern kann die Rentenzahlung tatsächlich gestoppt werden, wenn die neue Adresse nicht gemeldet wird. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Rentner ihre Anschrift nach einem Umzug immer beim Rentenservice der Deutschen Post aktualisieren müssen. Nur so bleibt die Auszahlung der Rente gesichert.
Warum der Rentenservice die Adresse braucht
Damit die Rente regelmäßig ausgezahlt werden kann, benötigt der Rentenservice immer die aktuelle Anschrift. Hintergrund ist die sogenannte Rentenanpassungsmitteilung, die regelmäßig verschickt wird. Wird diese an die alte Adresse gesendet und kommt als unzustellbar zurück, reagiert der Rentenservice: Er versucht, die neue Adresse zu ermitteln – gelingt das nicht, stoppt er vorsorglich die Zahlungen, um Überzahlungen zu vermeiden.
So kannst du deine Rente sichern
Um Ärger zu vermeiden, sollten Rentner ihre neue Anschrift direkt an den Rentenservice weitergeben. Das geht bequem online über die Webseite des Post Rentenservice. Dort lassen sich auch Änderungen beim Namen oder bei der Bankverbindung eintragen. Wer lieber auf Papier bleibt, kann das Änderungsformular in jeder Postfiliale ausfüllen oder herunterladen und per Post einsenden.
Wichtige Adresse für die Mitteilung
Die postalische Adresse lautet: Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 13497 Berlin. Wer diese Mitteilung vergisst, riskiert unnötige Unterbrechungen bei der Rentenzahlung. Es lohnt sich also, den Rentenservice frühzeitig zu informieren – so bleibt die Rente pünktlich und zuverlässig auf dem Konto. Das berichtet chip.de. (mca)