Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch.

Auch ohne Krankengeld bleibt der Rentenschutz möglich. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, wie ein Antrag hilft.

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Rente

Rentenversicherung: Antrag kann Lücke im Krankengeld schließen

20. Oktober 2025 // 14:00

Wer während einer Krankheit kein Krankengeld bekommt, kann Lücken in der Rente vermeiden – mit einem Antrag auf Versicherungspflicht.

Antrag auf Versicherungspflicht schützt Rentenansprüche

In Oldenburg und Bremen weist die Deutsche Rentenversicherung darauf hin, dass bei Krankengeldbeziehern während einer Arbeitsunfähigkeit in der Regel auch die Rentenversicherung greift. Wer jedoch kein Krankengeld erhält – etwa Selbstständige oder privat Versicherte –, kann schnell eine Lücke in den Pflichtbeitragszeiten bekommen. In diesen Fällen lässt sich durch einen Antrag auf Versicherungspflicht der Rentenanspruch sichern. Das teilt die DRV in einer Pressemitteilung mit.

Geringe Beiträge können sich langfristig lohnen

Die Beiträge orientieren sich an 80 Prozent des letzten versicherten Einkommens und fallen damit häufig überschaubar aus. Besonders für Menschen mit zuvor geringfügiger Beschäftigung kann sich der Antrag lohnen, um die Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erfüllen.

Weitere Informationen und persönliche Beratung bietet die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 480 28. (mb)