
Wer die Steuerklassen klug wählt, kann sein Nettoeinkommen optimieren – sollte aber mit möglichen Nachzahlungen rechnen.
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Renten-Abzocke durch Steuerklasse 5? Das solltest du wissen!
Auch Rentnerinnen und Rentner werden steuerlich eingestuft – und die Wahl der Steuerklasse kann dabei spürbare Auswirkungen haben.
Rentner in Steuerklasse 5: Welche Folgen hat das?
Während Steuerklasse 5 im Berufsleben mit hohen monatlichen Abzügen verbunden ist, wirkt sie sich im Ruhestand zunächst weniger direkt aus: Die gesetzliche Rente unterliegt nicht der monatlichen Lohnsteuer, sondern wird – falls überhaupt – erst rückwirkend besteuert. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zieht die Rentenversicherung allerdings weiterhin automatisch ab, meldet T-Online.
Kritisch wird es, wenn Sie im Ruhestand weiterarbeiten: In diesem Fall gilt wieder das Lohnsteuerprinzip – und mit Steuerklasse 5 fällt die monatliche Steuerbelastung besonders hoch aus. Denn der Grundfreibetrag wird in diesem Modell vollständig dem Ehepartner mit Steuerklasse 3 angerechnet. Dadurch bleibt Ihnen von Ihrem Hinzuverdienst weniger netto übrig, als es z. B. bei einer Kombination von Steuerklasse 4/4 der Fall wäre.
Wann droht eine Steuernachzahlung?
Ehepaare nutzen oft die Kombination 3/5, um während des Erwerbslebens das Nettoeinkommen zu optimieren – insbesondere, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Geht der geringer verdienende Partner dann in Rente, bleibt diese Kombination häufig bestehen. Doch wie schon während der Berufstätigkeit führt das häufig zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung. Denn in Steuerklasse 3 wird unterjährig meist zu wenig Lohnsteuer einbehalten – was das Finanzamt später korrigiert.
Umgekehrt kann es auch zu Rückzahlungen kommen: Etwa, wenn der berufstätige Partner in Steuerklasse 5 ist und der Rentner in Steuerklasse 3. In diesem Fall könnte bereits so viel Steuer gezahlt worden sein, dass es für beide Einkommen – inklusive der Rente – ausreicht. Der Preis dafür: ein niedrigeres monatliches Nettoeinkommen.
Welche Steuerklasse ist für Rentner sinnvoll?
Welche Steuerklasse für Sie als Rentner gilt, hängt vom Familienstand ab und bleibt in der Regel dieselbe wie vor dem Renteneintritt:
- Alleinstehende: Steuerklasse 1
- Verwitwete (kurz nach dem Tod des Partners): vorübergehend Steuerklasse 3
- Verheiratete oder verpartnerte Rentner: Wahl zwischen den Kombinationen (Steuerklasse 3/5; Steuerklasse 4/4; Steuerklasse 4/4 mit Faktor)
Die Kombination 3/5 kann sich lohnen, wenn ein Partner noch arbeitet und überdurchschnittlich verdient. Der Besserverdiener sollte dann Steuerklasse 3 wählen, der Rentner Steuerklasse 5 – so steigt das verfügbare Haushaltseinkommen. Allerdings sollten Sie die häufige Folge im Blick behalten: Nachzahlungen beim Finanzamt. (piw)