
Rente mit 67? Für den Jahrgang 1964 wird das Realität. Doch es gibt eine Ausnahme.
Foto: Jens Büttner/Symbolbild
Renten-Regel trifft den Jahrgang 1964 besonders - Was das für Betroffene bedeutet
Wer 1964 geboren ist, geht als erster Jahrgang regulär mit 67 in Rente. Was das bedeutet, welche Ausnahmen es gibt und wer früher aufhören darf – das erfährst du hier.
Jahrgang 1964: Der erste mit regulärem Rentenbeginn mit 67
Wer 1964 geboren wurde, nimmt im aktuellen Rentensystem eine besondere Rolle ein. Denn dieser Jahrgang ist der erste, für den das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt – ein historischer Schnittpunkt in der Geschichte der deutschen Rente.
Rente mit 63? Für viele nicht mehr ohne Abschläge möglich
Bislang konnten viele mit 63 Jahren in Rente gehen – und das ganz ohne Abzüge. Das galt allerdings nur für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Für alle, die später geboren sind, sieht es anders aus: Abschläge bei früherem Rentenbeginn sind die Regel, selbst für langjährig Versicherte.
Besonders langjährig Versicherte: So geht‘s auch mit 65 in Rente
Aber es gibt eine Ausnahme: Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf auch als 1964er früher aufhören – abschlagsfrei mit 65 Jahren. Dafür muss man allerdings früh ins Berufsleben gestartet sein. Heißt konkret: Wer mit 20 oder noch früher gearbeitet hat, hat gute Karten.
Mindestversicherungszeit: Der Schlüssel zur Rente
Grundvoraussetzung für jede gesetzliche Rente ist die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren. Auch wer 1964 geboren ist, braucht diese sogenannte Wartezeit, um überhaupt einen Anspruch zu haben. Doch klar ist: Je länger man einzahlt, desto höher fällt die Rente am Ende aus. Das berichtet das Portal ruhr24.de. (dm)