
Wer an einer chronischen Krankheit leidet, kann früher in Rente gehen – teils sogar ohne Abschläge.
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Renten-Turbo für chronisch Kranke: Früher in den Ruhestand
Rückenschmerzen, Depression oder Diabetes: Wer chronisch krank ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig in Rente gehen.
Chronisch krank? Diese Rentenregelung kann helfen
Nicht nur das Alter oder die Anzahl der Beitragsjahre entscheiden darüber, wann jemand in Rente gehen darf. Auch bestimmte chronische Erkrankungen können dazu führen, dass ein früherer Renteneintritt möglich ist – zum Teil sogar ganz ohne Abzüge. Laut dem Sozialverband VdK leidet mehr als ein Drittel der Deutschen an einer chronischen Krankheit. Das berichtet mainpost.de in einem Artikel.
Welche Krankheiten anerkannt werden
Als chronisch krank gilt, wer wegen derselben Diagnose mindestens ein Jahr lang in jedem Quartal ärztlich behandelt wurde. Zu den anerkannten Erkrankungen gehören unter anderem Asthma, Diabetes, Rheuma, Herz-Kreislauf-Leiden, Rückenprobleme, Multiple Sklerose, Parkinson, Krebs, Migräne, Depressionen, Angststörungen sowie Schlaganfall-Folgen. Entscheidend ist jedoch der Grad der Behinderung, nicht die Diagnose allein.
Ab wann gilt man als schwerbehindert?
Ein Grad der Behinderung (GdB) ab 50 berechtigt zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Dieser bringt nicht nur Vergünstigungen im Alltag, sondern kann auch den Renteneintritt erleichtern. Bei einer schweren Migräne, die regelmäßig auftritt und stark einschränkt, kann beispielsweise ein GdB von 50 anerkannt werden.
Früher in Rente ohne Abschläge
Wer als schwerbehindert gilt und mindestens 35 Beitragsjahre gesammelt hat, darf zwei Jahre früher in Rente gehen – ohne finanzielle Abschläge. Wer früher aussteigt, ohne diese Voraussetzungen zu erfüllen, muss mit Einbußen rechnen: Pro Monat früherer Rentenbeginn sinkt die Rente um 0,3 Prozent, maximal um 10,8 Prozent.
Erwerbsminderungsrente als Alternative
Wer krankheitsbedingt gar nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, hat die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Diese ersetzt die Altersrente ganz oder teilweise. Auch hier gelten strenge medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen. (mb)